Posts

Rechtsstaat-widrige und Grundgesetz-verletzende Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes Vf. 58-VI-21 und Vf. 19-VI-2: Skizze zu einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG Karlsruhe

 Skizze zu einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG Karlsruhe:  Rechtsstaatswidrige und Grundgesetz-verletzende Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes  Vf. 58-VI-21 und  Vf. 19-VI-21 ... Darf ich eine Vernunft-orientierte Diskussion bzgl. dieser weiteren, zweiten Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes Vf. 58-VI-21 ( https://rewis.io/urteile/urteil/qeu-21-07-2022-vf-58-vi-21  oder  https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-18135?hl=true ) und bzgl.  Vf. 19-VI-21  anregen. Der Betroffene ist der Meinung, dass bei diesen Entscheidungen, nach Abstraktion von jedem subjektiven Betroffensein, nichthinnehmbare Grundgesetz-ferne, Menschenrechte-ferne, Demokratie-ferne, Rechts-ferne, Humanitäts-ferne und Rechtstaat-ferne Komponenten wesentlich und substantiell den Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes innewohnen. Hier seien Argumente in Form der Skizze zu einer Verfassungsbeschwe...

Eine weitere Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 58-VI-21): Argument 4: Umkehren und Vortäuschen des FERMAT'schen Extremalprinzips

  Eine weitere Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 58-VI-21): Argument 4: Umkehren und Vortäuschen des FERMAT'schen Extremalprinzips Darf ich eine Vernunft-orientierte Diskussion bzgl. dieser weiteren, zweiten Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes Vf. 58-VI-21 ( https://rewis.io/urteile/urteil/qeu-21-07-2022-vf-58-vi-21  oder  https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-18135?hl=true ) anregen. Der Betroffene ist der Meinung, dass, auch bei dieser zweiten Entscheidung nach Abstraktion von jedem subjektiven Betroffensein1, nichthinnehmbare Demokratie-ferne, Rechts-ferne, Humanitäts-ferne und Rechtstaat-ferne Komponenten der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes innewohnen. A ls viertes Beispiel sei folgendes Argument angeführt: Die textdominanten Bayerischen Verfassungsrichter minimieren im Rahmen des Standardwortgebrauchs und Standardkonzeptegebrauchs der Juristen und Richt...

Eine weitere Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 58-VI-21): Argument 3: Institutionenschutz, sehr wohl vergleichbar zu den Verhaltensweisen der Kirchen in Bayern und Deutschland im Umgang mit Missbrauchsfällen

Eine weitere Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 58-VI-21): Argument 3: Institutionenschutz, sehr wohl vergleichbar zu den Verhaltensweisen der Kirchen in Bayern und Deutschland im Umgang mit Missbrauchsfällen Darf ich eine Vernunft-orientierte Diskussion bzgl. dieser weiteren, zweiten Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes Vf. 58-VI-21 ( https://rewis.io/urteile/urteil/qeu-21-07-2022-vf-58-vi-21  oder  https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-18135?hl=true ) anregen. Der Betroffene ist der Meinung, dass, auch bei dieser zweiten Entscheidung nach Abstraktion von jedem subjektiven Betroffensein1, nichthinnehmbare Demokratie-ferne, Rechts-ferne, Humanitäts-ferne und Rechtstaat-ferne Komponenten der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes innewohnen. A ls drittes Beispiel sei folgendes Argument angeführt: Die textdominanten Bayerischen Verfassungsrichter praktizieren (offensichtlic...

Eine weitere Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 58-VI-21): Argument 2, nach Pierre de FERMAT

Eine weitere Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 58-VI-21): Argument 2, nach Pierre de FERMAT Darf ich eine Vernunft-orientierte Diskussion bzgl. dieser weiteren, zweiten Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes Vf. 58-VI-21 ( https://rewis.io/urteile/urteil/qeu-21-07-2022-vf-58-vi-21 oder https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-18135?hl=true (jetzt aufzurufen)) anregen. Der Betroffene ist der Meinung, dass, auch bei dieser zweiten Entscheidung nach Abstraktion von jedem subjektiven Betroffensein1, nichthinnehmbare Demokratie-ferne, Rechts-ferne, Humanitäts-ferne und Rechtstaat-ferne Komponenten der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes innewohnen. Als zweites Beispiel sei folgendes Argument angeführt: Der BayVerfGH vermeidet bei seiner Entscheidung Vf. 58-VI-21 aktiv und bewusst jede die Wahrheit maximierende Perspektive (vgl. Pierre de FERMAT, 1638, Jurist, Richter, Mathematiker...

Eine weitere Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 58-VI-21)

Eine weitere Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 58-VI-21): Argument 1, nach Lawrence KOHLBERG und Jean PIAGET Darf ich eine Vernunft-orientierte Diskussion bzgl. dieser weiteren, zweiten Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes Vf. 58-VI-21 ( https://rewis.io/urteile/urteil/qeu-21-07-2022-vf-58-vi-21 oder  https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/ xxxaktuell nicht aufzurufen ) anregen. Der Betroffene ist der Meinung, dass, auch bei dieser zweiten Entscheidung nach Abstraktion von jedem subjektiven Betroffensein 1 , nichthinnehmbare Demokratie-ferne, Rechts-ferne, Humanitäts-ferne und Rechtstaat-ferne Komponenten der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes innewohnen. Als nur ein Beispiel sei folgendes Argument angeführt: Die Richter am BayVerfGH wählen eine Denkstruktur, die einem Lawrence KOHLBERG Niveau I (oder Jean PIAGET Niveau I) [1] entspricht, dies ist einem Verfassungsgericht völlig inadäquat. Ein...

Der Bayerische Staat (Freistaat Bayern) ist kein Rechtsstaat und missachtet die Grundrechte, die Bürgerrechte und die Menschenrechte! (Tatsachenbeschreibung)

  Der Bayerische Staat (Freistaat Bayern) ist kein Rechtsstaat und missachtet die Grundrechte, die Bürgerrechte und die Menschenrechte! Ein Satz mit dem Anspruch auf Tatsachenbeschreibung Diese Proposition (im Sinne der Wissenschaftstheorie bzw. der Linguistik) ist induktiv aus folgenden in einem Strukturnetz (vgl Joseph D SNEED und Wolfgang STEGMÜLLER) verbundenen Ereignissen (Fällen iS von `Die Welt der Tatsachen ist alles was der Fall ist.´, vgl Ludwig WITTGENSTEIN) induktiv abgeleitet. Es liegt nicht eine Proposition der Naturwissenschaften vor. Es liegt eine empirisch wohlbegründete anthropologische, historische und zeitgeschichtliche Proposition mit Bezug zu den humanities (ua iSv Charles Percy SNOW; vgl Hermeneutische Pro-Helix und vgl Sheila SEN JASANOFF) und den Rechtswissenschaften vor. Induktionsfälle: 1. Mein Fall (Ereignisse seit meinem Aufenthalt in Tübingen an der dortigen Eberhard Karls Universität) 2. Die Causa Gustl Mollath, München 3. Der Fall Folter „...

Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 19-VI-21)

Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes Darf ich eine Vernunft-orientierte Diskussion bzgl. dieser Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes ( https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-296?hl=true ) anregen. Der Betroffene ist der Meinung, dass, auch nach Abstraktion von jedem subjektiven Betroffensein 1 , nichthinnehmbare Demokratie-ferne, Rechts-ferne, Humanitäts-ferne und Rechtstaat-ferne Komponenten der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes innewohnen. Euer Stefan Geier, Haidholzen Anmerkungen:  1 aiming, and proceeding to a „`view from nowhere´“ (Amartya SEN: The Idea of Justice. Penguin 2009/2010, p 169) Link (vgl. WordPress): https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-296?hl=true (Heute ist es mir gelungen, den entsprechenden link zu finden.)