Eine weitere Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 58-VI-21): Argument 4: Umkehren und Vortäuschen des FERMAT'schen Extremalprinzips

 

Eine weitere Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 58-VI-21): Argument 4: Umkehren und Vortäuschen des FERMAT'schen Extremalprinzips

Darf ich eine Vernunft-orientierte Diskussion bzgl. dieser weiteren, zweiten Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes Vf. 58-VI-21 (https://rewis.io/urteile/urteil/qeu-21-07-2022-vf-58-vi-21 oder https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-18135?hl=true) anregen.

Der Betroffene ist der Meinung, dass, auch bei dieser zweiten Entscheidung nach Abstraktion von jedem subjektiven Betroffensein1, nichthinnehmbare Demokratie-ferne, Rechts-ferne, Humanitäts-ferne und Rechtstaat-ferne Komponenten der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes innewohnen.


Als viertes Beispiel sei folgendes Argument angeführt:

Die textdominanten Bayerischen Verfassungsrichter minimieren im Rahmen des Standardwortgebrauchs und Standardkonzeptegebrauchs der Juristen und Richter den Wahrheitsgehalt meiner Verfassungsbeschwerden etc. in besonders [Umkehrung des Fermat’schen Maximierungsprinzipes in ein Gerechtigkeitsminimierungsprinzip und in ein Wahrheitsminimierungsprinzip; es liegt eine besonders perfide, im Kontext besonders verbrecherische, da ein passendes FERMAT‘sches Extremalprinzip vorgetäuscht wird, in Wirklichkeit aber unmerklich das Vorzeichen ins Negative und ins Sadistische gedreht wird und so ein zutiefst Demokratie-feindliches und Rechtsstaats-feindliches Gerechtigkeitsminimierungsprinzip und Wahrheitsminimierungsprinzip von den „scheinheiligen“ und rabulistischen textdominanten und somit nachweislich sadistischen (Was ist das Gegenteil von Wahrheit und Gerechtigkeit?: Vgl. z.Bsp. Ambrogio Lorenzetti in Siena „Vom schlechten Regieren …“!: Folter, Krieg und gefesselte Justitia … ; vgl. aktuell Putin Russland mit dem Fall Alexei Anatoljewitsch Nawalny und dem Ukrainekrieg … .) textdominanten Bayerischen Verfassungsrichter angewendet wird, Haltung und Formulierungsweise der textdominanten Bayerischen Verfassungsrichter vor] verwerflicher Weise.

Vergleiche bitte mit dem Argument 2; Argument 4 unterscheidet sich aber von Argument 2 u.a. durch das Täuschen und die Vorzeichenumkehr 
[1].

Kritik ist willkommen. Ich denke, ich habe gute Argumente, um einer Kritik standzuhalten.

Ich hoffe, ich kann mit obiger Argumentation einen differenzierten Diskurs in der Denktradition von Hugo GROTIUS, Stéphane HESSEL, John RAWLS, Benjamin FERENCZ, Martha MINOW, Danielle ALLEN, Amartya SEN und Norbert BRIESKORN anregen.

Euer Stefan Geier, Richter a.D., Haidholzen

Vgl. bitte: https://daswagnisderoeffentlichkeitvernunft1.blogspot.com/2022/08/eine-weitere-rechtsstaat-ferne.html etc.

Anmerkung:
[1] Vergleiche bitte mit der notwendigen und korrekten Vorzeichenumkehr bei der Anwendung des Pierre de  FERMAT'schen Prinzips auf den EULER'schen Lagrangian oder den Hamiltonian in der differenzierten Physik. Bewusst oder unbewusst findet diese hier aber grob täuschende Vorzeichenumkehr etc. bei/in der Entscheidung des Bay VerfGH, also in der Rechtspraxis und in der Rechtswissenschaft, gröbest fehlerhaft, sadistisch-täuschend und bösartig-rabulistisch statt.

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