Eine weitere Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 58-VI-21): Argument 4: Umkehren und Vortäuschen des FERMAT'schen Extremalprinzips
Eine weitere Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 58-VI-21): Argument 4: Umkehren und Vortäuschen des FERMAT'schen Extremalprinzips
Darf ich eine Vernunft-orientierte Diskussion bzgl. dieser weiteren, zweiten Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes Vf. 58-VI-21 (https://rewis.io/urteile/urteil/qeu-21-07-2022-vf-58-vi-21 oder https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-18135?hl=true) anregen.
Der Betroffene ist der Meinung, dass, auch bei dieser zweiten Entscheidung nach Abstraktion von jedem subjektiven Betroffensein1, nichthinnehmbare Demokratie-ferne, Rechts-ferne, Humanitäts-ferne und Rechtstaat-ferne Komponenten der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes innewohnen.
Als viertes Beispiel sei folgendes Argument angeführt:
Die textdominanten
Bayerischen Verfassungsrichter minimieren im Rahmen des Standardwortgebrauchs und
Standardkonzeptegebrauchs der Juristen und Richter den Wahrheitsgehalt meiner
Verfassungsbeschwerden etc. in besonders [Umkehrung des Fermat’schen Maximierungsprinzipes
in ein Gerechtigkeitsminimierungsprinzip und in ein
Wahrheitsminimierungsprinzip; es liegt eine besonders perfide, im Kontext
besonders verbrecherische, da ein passendes FERMAT‘sches Extremalprinzip
vorgetäuscht wird, in Wirklichkeit aber unmerklich das Vorzeichen ins Negative
und ins Sadistische gedreht wird und so ein zutiefst Demokratie-feindliches und
Rechtsstaats-feindliches Gerechtigkeitsminimierungsprinzip und
Wahrheitsminimierungsprinzip von den „scheinheiligen“ und rabulistischen
textdominanten und somit nachweislich sadistischen (Was ist das Gegenteil von
Wahrheit und Gerechtigkeit?: Vgl. z.Bsp. Ambrogio Lorenzetti in Siena „Vom
schlechten Regieren …“!: Folter, Krieg und gefesselte Justitia … ; vgl. aktuell
Putin Russland mit dem Fall Alexei
Anatoljewitsch Nawalny und dem Ukrainekrieg …
.) textdominanten Bayerischen Verfassungsrichter angewendet wird, Haltung und
Formulierungsweise der textdominanten Bayerischen Verfassungsrichter vor]
verwerflicher Weise.
Vergleiche bitte mit dem Argument 2; Argument 4 unterscheidet sich aber von Argument 2 u.a. durch das Täuschen und die Vorzeichenumkehr [1].
Kritik ist willkommen. Ich denke, ich habe gute Argumente, um einer Kritik standzuhalten.
Ich hoffe, ich kann mit obiger Argumentation einen differenzierten Diskurs in der Denktradition von Hugo GROTIUS, Stéphane HESSEL, John RAWLS, Benjamin FERENCZ, Martha MINOW, Danielle ALLEN, Amartya SEN und Norbert BRIESKORN anregen.
Euer Stefan Geier, Richter a.D., Haidholzen
Vgl. bitte: https://daswagnisderoeffentlichkeitvernunft1.blogspot.com/2022/08/eine-weitere-rechtsstaat-ferne.html etc.
Anmerkung:
[1] Vergleiche bitte mit der notwendigen und korrekten Vorzeichenumkehr bei der Anwendung des Pierre de FERMAT'schen Prinzips auf den EULER'schen Lagrangian oder den Hamiltonian in der differenzierten Physik. Bewusst oder unbewusst findet diese hier aber grob täuschende Vorzeichenumkehr etc. bei/in der Entscheidung des Bay VerfGH, also in der Rechtspraxis und in der Rechtswissenschaft, gröbest fehlerhaft, sadistisch-täuschend und bösartig-rabulistisch statt.
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