Eine weitere Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 58-VI-21)
Eine weitere Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 58-VI-21): Argument 1, nach Lawrence KOHLBERG und Jean PIAGET
Darf ich eine Vernunft-orientierte Diskussion bzgl. dieser weiteren, zweiten Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes Vf. 58-VI-21 (https://rewis.io/urteile/urteil/qeu-21-07-2022-vf-58-vi-21 oder https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/xxxaktuell nicht aufzurufen) anregen.
Der Betroffene ist der Meinung, dass, auch bei dieser zweiten Entscheidung nach Abstraktion von jedem subjektiven Betroffensein1, nichthinnehmbare Demokratie-ferne, Rechts-ferne, Humanitäts-ferne und Rechtstaat-ferne Komponenten der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes innewohnen.
Als nur ein Beispiel sei folgendes Argument angeführt:Die Richter am BayVerfGH wählen eine Denkstruktur, die einem Lawrence KOHLBERG Niveau I (oder Jean PIAGET Niveau I)[1] entspricht, dies ist einem Verfassungsgericht völlig inadäquat. Ein Verfassungsgericht bzw. ein Verfassungsrichter handelt in einem demokratischen Rechtsstaat nur sinnvoll und verfassungsgemäß, wenn seine Denkstruktur dem Lawrence KOHLBERG Niveau III entspricht. Ein Verfassungsgericht oder Menschenrechtsgericht verliert jede Legitimität, wenn es seine Entscheidungen nicht über Strukturen iS von Lawrence KOHLBERG III bzw. Jean PIAGET III trifft. (Vgl. bitte auch meine Lehrerin in München Carol GILLIGAN, die eine weitere Dimension einbringt.)
[1] Welches Entwicklungsniveau liegt demnach nach Sigmund FREUD vor? Welche politischen Grundüberzeugungen und welche Charaktereigenschaften sind nach Sigmund FREUD, Klaus SCHNEEWIND (mein Lehrer in diesem Kontext) und Karl ABRAHAM im psychoanalytischen Sinne bei den textdominanten Bayerischen Verfassungsrichtern demnach die wahrscheinlichsten Charaktereigenschaften und politischen Grundüberzeugungen?
Dieses Argument dürfte viele middle of the road Juristen und Richter nur auf den ersten geframten Blick als seemingly irrelevant (vgl. Richard THALER, Lindau Nobel Laureate Meetings 2022, abstract https://www.mediatheque.lindau-nobel.org/abstracts/39669/richard-thaler/meeting-2022-econ?utm_source=twitter&utm_medium=social&utm_campaign=&utm_term=28dc511a-cdcb-47c1-9be5-827cbed8a77f) erscheinen. Bei vernünftiger, rationaler frame-relativierter juristischer Sichtweise wird die sehr hohe juristische Substanz meines Argumentes sofort klar.
Ich hoffe, ich kann mit obiger Argumentation einen differenzierten Diskurs in der Denktradition von Hugo GROTIUS und Stéphane HESSEL anregen.
Euer Stefan Geier, Richter a.D., Haidholzen
Weitere Anmerkungen:
1aiming, and proceeding to a „`view from nowhere´“ (Amartya SEN: The Idea of Justice. Penguin 2009/2010, p 169)
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