Eine weitere Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 58-VI-21): Argument 2, nach Pierre de FERMAT
Eine weitere Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 58-VI-21): Argument 2, nach Pierre de FERMAT
Der Betroffene ist der Meinung, dass, auch bei dieser zweiten Entscheidung nach Abstraktion von jedem subjektiven Betroffensein1, nichthinnehmbare Demokratie-ferne, Rechts-ferne, Humanitäts-ferne und Rechtstaat-ferne Komponenten der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes innewohnen.
Als zweites Beispiel sei folgendes Argument angeführt:
Der BayVerfGH vermeidet bei seiner Entscheidung Vf. 58-VI-21 aktiv und bewusst jede die Wahrheit maximierende Perspektive (vgl. Pierre de FERMAT, 1638, Jurist, Richter, Mathematiker und Physiker: Thema meiner Facharbeit am Gymnasium bei Udo Graf, 1980) und vermeidet aktiv und bewusst jede die Wahrheit und die Wahrhaftigkeit maximierende Herangehensweise und versucht in verwerflicher Weise „Alternative Fakten“ (im Sinne von Kellyanne Conway, Donald Trump, Verschwörungstheoretikern und den weitgehend faschistoiden 117th Congress- und Capitolerstürmern in Washington DC des January 6th 2021) zu schaffen.
Kritik ist willkommen. Ich denke, ich habe gute Argumente, um einer Kritik, auch bezüglich der Simile-Relation bzw. Metonymie-Relation zu "Alternative Fakten", standzuhalten.
Ich hoffe, ich kann mit obiger Argumentation einen differenzierten Diskurs in der Denktradition von Hugo GROTIUS, Stéphane HESSEL, John RAWLS, Benjamin FERENCZ, Amartya SEN und Norbert BRIESKORN anregen.
Euer Stefan Geier, Richter a.D., Haidholzen
Vgl. bitte: https://daswagnisderoeffentlichkeitvernunft1.blogspot.com/2022/08/eine-weitere-rechtsstaat-ferne.html etc.
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