Eine weitere Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 58-VI-21): Argument 3: Institutionenschutz, sehr wohl vergleichbar zu den Verhaltensweisen der Kirchen in Bayern und Deutschland im Umgang mit Missbrauchsfällen
Eine weitere Rechtsstaat-ferne Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes (Vf. 58-VI-21): Argument 3: Institutionenschutz, sehr wohl vergleichbar zu den Verhaltensweisen der Kirchen in Bayern und Deutschland im Umgang mit Missbrauchsfällen
Darf ich eine Vernunft-orientierte Diskussion bzgl. dieser weiteren, zweiten Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes Vf. 58-VI-21 (https://rewis.io/urteile/urteil/qeu-21-07-2022-vf-58-vi-21 oder https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2022-N-18135?hl=true) anregen.
Der Betroffene ist der Meinung, dass, auch bei dieser zweiten Entscheidung nach Abstraktion von jedem subjektiven Betroffensein1, nichthinnehmbare Demokratie-ferne, Rechts-ferne, Humanitäts-ferne und Rechtstaat-ferne Komponenten der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes innewohnen.
Als drittes Beispiel sei folgendes Argument angeführt:
Die textdominanten
Bayerischen Verfassungsrichter praktizieren (offensichtlich) einen
höchstverwerflichen, kriminellen (u.a. wg. Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung), herzlosen, antiaufklärenden, verdrängenden,
verleugnenden, konsequenten, d.h. konsequent auch im Adolf Eichmann‘schen Sinne
(vgl. Fritz Bauer Frankfurt, Philip Zimbardo, Stanley Milgram, Erich Fromm, Hannah
Arendt und Heinar Kipphardt), Institutionenschutz, sehr wohl vergleichbar
zu den Verhaltensweisen der Kirchen in Bayern und Deutschland bezüglich der Missbrauchsfälle in der Katholischen Kirche
und der Missbrauchsfälle in der Evangelischen Kirche; hier ergibt sich eine
erstaunliche zeitgeschichtliche etc. Parallele (vgl. bitte sowohl psychoanalytische Abwehrmechanismen als auch kognitive Kako-Coping-Strategien und des Weiteren Rational Choice Theorien [1]).
Kritik ist willkommen. Ich denke, ich habe gute Argumente, um einer Kritik standzuhalten.
Ich hoffe, ich kann mit obiger Argumentation einen differenzierten Diskurs in der Denktradition von Hugo GROTIUS, Stéphane HESSEL, John RAWLS, Benjamin FERENCZ, Martha MINOW, Danielle ALLEN, Amartya SEN und Norbert BRIESKORN anregen.
Euer Stefan Geier, Richter a.D., Haidholzen
Vgl. bitte: https://daswagnisderoeffentlichkeitvernunft1.blogspot.com/2022/08/eine-weitere-rechtsstaat-ferne.html etc.
Anmerkungen:
[1] Der Maximand im Sinne der Rational Choice Theory RCT ist grob fehlerhaft der Institutionenschutz und nicht die Verfassung.
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