Brennernordzulauf: Gewalt durch Deutsche Bahn und Ingenieurbüro Obermeyer: Beschwerde gegen den Bescheid vom 07. Februar 2025, Frau Staatsanwältin Thomaseth, 128/ Js 217389/24, der Staatsanwaltschaft München I
Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Richter
a.D.
Gerhart-Hauptmann-Straße 6
83071 Haidholzen bei Rosenheim 18.II.2025
Dr.med.
Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Gerhart-Hauptmann-Str. 6, 83071 Haidholzen
An die
Staatsanwaltschaft München I und
die Generalstaatsanwaltschaft München
Linprunstr. 25
80335 München
128/ Js 217389/24 mit Datum 07. Februar 2025, Frau
Staatsanwältin Thomaseth; 1 Ws 471/24 des OLG M, 404 AR 794/24, 404 AR 1008/24 etc. etc.; Strafanzeige u.a. wegen
Bildung einer kriminellen Vereinigung und Strafvereitelung im Amt etc.
„Der
Gebrauch der Vernunft ist dabei eine Hilfe und keineswegs eine Gefahr für uns.
Warum sehen Menschen, die das Vertrauen auf vernünftiges Denken für
hochproblematisch halten, dies so anders? Womöglich lassen sich die Kritiker
des Vertrauens auf Vernunft davon beeinflussen, dass manche Menschen allzu
überzeugt von ihrem Denkvermögen sind und deshalb Gegenargumente und andere
Begründungen, die zu entgegengesetzten Schlüssen führen können, einfach
ignorieren.“
Amartya SEN: Die Idee der Gerechtigkeit,
2017
“Unser
Ziel war es, dass das Grundgesetz mit Leben erfüllt wird.”
Gerhart BAUM: Freiheit - Ein Appell, 2021 (R.I.P. 15. Februar 2025)
“Eine Ruinenbesichtigung”
Nikolaus DIMMEL, Alfred J. NOLL: Recht. Kaputt., 2023
Sehr geehrte Damen und
Herren Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, sehr geehrte Damen und Herren der
Staatsanwaltschaft,
hiermit lege ich Beschwerde
gegen den Bescheid vom 07. Februar 2025,
Frau Staatsanwältin Thomaseth, 128/ Js 217389/24, der Staatsanwaltschaft
München I ein. Für Rückfragen
stehe ich Ihnen gerne hochkompetent zur Verfügung.
Die Inhalte und die Begründung
dieses Bescheides der Staatsanwaltschaft
München I und die Inhalte und die Begründungen der vorangehenden Schreiben
der Behörden und Institution sind fern jeder Wirklichkeit, fern jeder Empirie
und fern jeder Rechtstaatlichkeit. Darüber hinaus sind der Bescheid vom 07. Februar 2025, Frau Staatsanwältin
Thomaseth, 128/ Js 217389/24, und die vorangehenden Schreiben der Behörden und
Institution im gegebenen bekannten Kontext sogar als
Rechtstaatlichkeit-feindlich zu bewerten und einzustufen.
Die von den
Staatsanwaltschaften und dem OLG gegen die von mir korrekt und den Rechtsstaat-fördernden
und die Demokratie-fördernden vorgebrachten Tatsachen und Rechtsangaben sind u.a.
im Sinne einer Propaganda und im Sinne von Desinformation und Malinformation
von Demokratie-feindlichen und tendenziell Demokratie-zerstörerischen Personen,
Strukturen und Institutionen zu bewerten. Die Verlaufsgestalt der Schreiben etc. der Staatsanwaltschaften, der
Institutionen und des OLG ist infam destruktiv und infam desinformativ und propagandistisch
im Sinne einer Affinität zu verwerflichen totalitären Strukturen (Hier ist zu
diskutieren und zu evaluieren:
„Die Verwahrlosung der Demokratie dient
letztlich einem Ziel: ihrer Abschaffung.“
im Sinne von Peter PILZ:
Ostblock. Zack Media, Wien 2024, Klappentext vorne)[1].
Eine Strafanzeige und ein
Strafantrag wegen (i) Bildung einer kriminellen Vereinigung und (ii)
Strafvereitelung im Amt und Amtsmissbrauch etc. etc. etc. bzgl. des Beschlusses
bzw. Bescheids des OLG M mit Datum 15.10.2024 gezeichnet von den Richtern am
Oberlandesgericht Dr. Koch, Vorsitzender Richter am OLG, Dr. Bauer, Richterin
am OLG, und Michl, Richter am OLG ist
daher aus rechtsstaatlicher Perspektive, unter Bezugnahme auf die
Menschenrechte (z.B. UN, Council of Europe CoE), unter Bezugnahme auf die
Bayerische Verfassung, unter Bezugnahme auf die Grundrechte (z.B. GG mit Art. 1
etc. , EU) und aus demokratischer Perspektive korrekt und daher zu bearbeiten.
Auch auf Grund der sehr
glaubwürdigen Berichte über Folter und weiße Folter, insbesondere mit einer
Folterverwendung von BGH Räumen, in der (neugebauten) Bayerischen
Justizvollzugsanstalt JVA Gablingen bei Augsburg, und insbesondere auch da im
Kontext u.a. die Propositionen meiner Kollegin Dr.med. Katharina Baur (ehemalige
Anstalts-Ärztin der JVA Gablingen) von der Bayerischen Rechtspflege geringgeschätzt
wurden und einem bewussten Neglect unterzogen wurden, ist meine Strafanzeige
höchst notwendig und Ermittlungen im Bereich der Rechtspflege und darüber hinaus
sind dringendst geboten.
Allein dass im Beschluss
bzw. Bescheid meine Frage nach dem „Wie“ einer Video-Übermittlung durch die
Richter am OLG M Dr. Koch, Vorsitzender Richter am OLG, Dr. Bauer, Richterin am
OLG, und Michl, Richter am OLG, ignoriert wurde, also ein bewusstes Ignorieren sowohl
von Details als auch der Ganzheit mit ihren jeweiligen verschieden sinnvoll zu
gruppierenden Teilen vorliegt, zeigt die sehr hohe kriminelle Energie der
Richter am OLG M Dr. Koch, Vorsitzender Richter am OLG, Dr. Bauer, Richterin am
OLG, und Michl, Richter am OLG, auf. Das Prinzip einer bewussten (wohl
Rechtsstaat-feindlichen und Demokratie-feindlichen) Neglect Rechtspflege[2] in
Bayern und Deutschland liegt also hier klar gegeben ebenso vor, wie auch bei
der nicht anzweifelbaren realen Folter in der JVA Gablingen; dies erfordert
besonders intensive Ermittlungen und eine besonders intensive Strafverfolgung
der beteiligen Personen, seien dies nun Richter, Beamte oder Bürger … . Ebenso
liegt eine besondere Geringschätzung und Verhöhnung von Ärzten (man vergleiche
hier ebenso mit der Gewalt gegen meinen Kollegen Dr.med. Siegfried Bauer in
Passau) vor, wie sie typisch ist für sadistisch-autoritäre Systeme, die sich
„sicher“ in ihren Lügen und Verbrechen gewahren und alles daran tun, aufrichtige
Menschen, die eine Aufdeckung von Missständen ermöglichen können, zu ignorieren
oder sogar mit psychischer und physischer Gewalt einzuschüchtern[3] etc.
. Dies erfordert besonders intensive Ermittlungen und eine besonders intensive
Strafverfolgung, auch bei Richtern, Staatsanwälten und Beamten und den
entsprechenden Aufsichts-, Führungs-, und Kontrollpersonen und -strukturen.
Die Malnarrative der
Institutionen, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte, Richterinnen oder Richter
sind nicht mit der höchstnaiven Fehlannahme und einer aus Denkfaulheit und
Unmündigkeit erwachsenen nicht erkannten Schein-Realität eines Rechtsstaates
oder einer funktionierenden Demokratie zu erklären. Ein absolut kontrafaktisches Festhalten an einer „Rechtsstaatlichkeit“
(metaphorischer Gebrauch des Begriffes) etc. der prinzipiell staatlichen Institution
Deutsche Bahn und der unternehmerischen Institution „Ingenieurbüro Obermeyer“ [4]
(reicht u.a. indirekt bis in die staatliche Institution TUM hinein) ist als Ausdruck
hochgradiger Korruption in Bayern und Deutschland und Europa (Internationalität
der Deutschen Bahn und vor allem des „Ingenieurbüro Obermeyer“) zu bewerten.
Staatsanwaltliche Ermittlungen sind daher ebenso in diesem Sinne einzuleiten.
Des Weiteren ist auch unter Einnahme dieser Sichtweise meine hier vorgelegte
Beschwerde korrekt, rechtskräftig, notwendig und rechtsstark.
Sollten sich meine Analysen zum
klar vorhandenen bewussten Neglect der
Wirklichkeit und zur klar gegebenen bewussten
Leugnung der Wirklichkeit von Seiten des OLG und der Staatsanwaltschaften
und Institutionen als falsch herausstellen, bin ich selbstverständlich bereit, meine
Strafanzeige und diese Beschwerde zurückzuziehen. Differenzierte Rückfragen etc. (auch Verständnisfragen, falls ich mich
aus Ihrer Sicht unklar oder mehrdeutig ausgedrückt habe) beantworte ich des
Weiteren selbstverständlich gerne
in
differenzierter und in wertschätzender
Weise.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan
A. Geier, Richter a.D.
„Recht ist
geronnene Politik, es ist das Ergebnis von politischem Ringen, von
Machtverhältnissen.“
Nora MARKARD, Ronen STEINKE: Jura not alone, 2024
"Be calm when
the unthinkable arrives."
Timothy SNYDER: On Tyranny:
Twenty Lessons from the Twentieth Century,
2017
[1] Additum 19.II.2025: Vgl. im Gesamtkontext
bitte auch: Der hochsolide Radiosender OE1 am 19.II.2025 um 12:08 zur Causa Beamter
im Justizministerium der Republik Österreich Sektionschef Christian Pilnacek,
R.I.P., „Parierverletzungen … .“ und Peter PILZ: Pilnacek - Der Tod des Sektionschefs. Zack Media, Wien 2025.
In der Causa Beamter im Justizministerium der Republik Österreich Sektionschef
Christian Pilnacek, R.I.P.,
wurde ebenso eine Ärztin bzw. die erstbehandelnde Notärztin von Seiten der
ermittelnden Behörden nicht ernst genommen bzw. deren Kompetenz negiert
(bewusster Neglect der Tatsachen).
[2] Vgl. das einleitende Zitat des
Nobelpreisträgers und Deutscher Friedenspreis-Laureaten Amartya SEN, welches
sich auf Immanuel KANT mitbezieht, und die Begriffe Neglect Democracy (Neglect-Demokratie),
Neglect-Rechtspflege, inszenierte Demokratie, Schein-Demokratie insbesondere alle
diese versus deliberative Demokratie (z.Bsp. Julian NIDA-RÜMELIN), Aufklärung, Bürgerrechte
und Menschenrechte (vgl. meine AI- und IGFM-Mitgliedschaft seit Jahrzehnten)!
[3] Eben genau dieses gewalttätige verbrecherische
Verhalten gegenüber einem friedfertigen, demokratischen und klugen Bürger praktizieren
die Deutsche Bahn „DB“ und das Ingenieurbüro Obermeyer (und indirekt die
Rechtspflege u.a. durch Duldung und Deckung dieser). Es sei angefügt, dass eine besondere Aggravation der
Rechtsfeindlichkeit dadurch gegeben ist, dass eine hochverwerfliche gemeinschaftliche
Gewaltanwendung durch die Deutsche Bahn und des Ingenieurbüro Obermeyer gegeben
ist. Eine weitere Aggravation ist
dadurch gegeben, dass die Gewaltanwendung im Rahmen einer
Demokratie-orientierten Pflicht-Veranstaltung mehrfach diachron erfolgte.
Die Verwerflichkeit des mich und unsere Demokratie grob schädigenden Verhaltens
der Deutschen Bahn und des Ingenieurbüro Obermeyer ist also auch aus dieser
Perspektive extrem hoch.
[4] Der Firmengründer Dr.-Ing. Leonhard
OBERMEYER wohnte nahe meinen Schwiegereltern in Krailling bei München. Ich
kannte ihn daher „vom Sehen“.
Vgl. bitte soeben im Radio https://oe1.orf.at/player/20250407/791225/1744025320165,
https://oe1.orf.at/player/20250407/791225/1744025320165:
Politiker:innen vor Gericht
Punkt eins
Die Mächtigen und der Rechtsstaat. Gast: Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek, Präsident des OGH. Moderation: Xaver Forthuber. Anrufe 0800 22 69 79 | punkteins(at)orf.at
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