Verfassungsbeschwerde beim BVerfGE wg. Würdeverletzung (Verletzung von Art. 1 GG) etc. durch die Rechtspflege in Deutschland (Bayern: hier Staatsanwalt als Gruppenleiter Dombrowski, Rosenheim) im bekannten Kontext, zuletzt AZ AR 3519/24 Kühn
Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Richter
a.D.
Gerhart-Hauptmann-Str. 6
83071 Haidholzen bei Rosenheim 10.VIII.2024
Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Gerhart-Hauptmann-Str. 6, 83071
Haidholzen
An das
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Verfassungsbeschwerde wg. Würdeverletzung
(Verletzung von Art. 1 GG) etc. durch die Rechtspflege in Deutschland (Bayern) im
bekannten Kontext, zuletzt AZ AR 3519/24 Kühn
“Unser
Ziel war es, dass das Grundgesetz mit Leben erfüllt wird.”
Gerhart BAUM: Freiheit - Ein Appell, 2021
“Eine
Ruinenbesichtigung”
Nikolaus DIMMEL, Alfred J. NOLL: Recht. Kaputt., 2023
“Ein Bürgerfest von oben?”
Tobias ARMBRÜSTER zu Steffen HEBESTREIT zu `75 Jahre Grundgesetz´,
DLF, 7:15, 16.V.2024
Sehr geehrte Damen und
Herren Verfassungsrichter*innen!
Hiermit erstatte ich
Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der GG Art. 1 und Art. 2 und Art. 3, ebenso
Art. 5, Art. 8, Art. 11, Art. 17 (wegen eines vorausgehenden Schreibens zum
Thema an Manfred Weber, MEP, Anlage MW vom 17.V.2024), Art. 18, Art. 19, Art.
20 (mit Art. 20a) etc. (einschließlich Art. 25 und Art. 26) etc. etc. durch die
Zweigstelle Staatsanwaltschaft Rosenheim mit Herrn Staatsanwalt als
Gruppenleiter DOMBROWSKI (Anlage 4) und den an der Entscheidung beteiligten
weiteren Personen etc. etc. und die weiteren relevanten Institutionen etc. .
Allein die Tatsache wiederholter Brandanschlag (die brennende
Mikrowelle stand auf einem weiteren aus Holz gefertigten Tischchen in
unmittelbarer Nähe zur in Brand gesetzten Braun Kaffee Maschine in der Küche)
weist die inhaltliche Malsemantik, Malfaktizität, das grobe Ungenügend, die
rechtstaatliche Mangelhaftigkeit und die in einer Demokratie abzulehnenden
Vernunft-Feindlichkeit verbunden eben ebenso mit einer
Rechtsstaat-Feindlichkeit des Schreibens von Herrn Staatsanwalt als
Gruppenleiter DOMBROWSKI hin.
Besondere Pflichtenverletzung
und „Infamität“ (vgl. „infam-typische Verlaufsform“ im Sinne von Anne PETERS,
Max-PLANCK-Gesellschaft) etc. weist das Schreiben von Herrn Staatsanwalt als
Gruppenleiter DOMBROWSKI dadurch auf, dass insbesondere Kriminologen,
Forensikern und Historikern derartige Manipulationen und Zersetzungs- bis
Vernichtungsnutzungen von elektrischen Küchen-Geräten als „verdeckte“ Methoden
mächtiger Nachrichtendienste etc. wohlbekannt sind.
Das Schreiben Anlage 3 der
Staatsanwaltschat in Rosenheim wurde von mir als Antwort auf mein Schreiben
Anlage 2 (i.e. Anfrage wegen der Strafanzeige gegen Herrn Tradler, Herrn Meier,
weitere DB Mitarbeiter und Mitarbeiter des Ingenieurbüros Obermeyer) wahrgenommen.
Das Schreiben Anlage 4 zeigt aber auf, dass dies nicht der Fall ist. Inwieweit bzw. in
welchem Ausmaß durch die Staatsanwaltschaft in Rosenheim (Herr Staatsanwalt als
Gruppenleiter DOMBROWSKI …) hier durch Desinformation etc. meine Würde vorsätzlich
oder fahrlässig verletzt ist, ist nicht völlig klar[1],
[2],
aber im bekannten Kontext ist auch diesbezüglich Art. 1 GG etc. verletzt und
ich reiche diesbezüglich Verfassungsbeschwerde ein.
Ich darf darauf hinweisen,
dass die intendierte Abwehr des totalitären Charakter staatlichen Handelns, den
ich hier im Raum Rosenheim in unmittelbarer Nähe der Räume des Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee, 10.
- 23. August 1948, als Bürger erfahre, den Intentionen der Verfasser des
Grundgesetzes mit den Formulierung des Art. 1 GG voll entspricht. Es liegt hier
also auch bei Einnahme einer Grundgesetz-bezogenen rechtshistorischen
Perspektive eine volle Aktivitätspflicht der Rechtspflege etc. in Bayern bzw.
Deutschland vor. Umso verwunderlicher und problematischer sind die Geringschätzung
und Ignoranz, welche mir von der Rechtspflege in Bayern … entgegengebracht
wird.
Der nahe Kontext und der
ferne Kontext sind bekannt. Die früheren Inhalte sind konsistent[3],
ja hochkonsistent, zum vorliegenden Inhalt. Diese hochgradige Konsistenz beweist aus wissenschaftlicher,
rationaler, Vernunft-orientierter Sicht die Wahrheit (bzw. Wahrheitskonsistenz)
meiner jetzigen und früheren Propositionen in einer Weise, die von keinem
Individuum, welches demokratische, Vernunft-basierte und rechtstaatliche
Grundsätze voranstellt, sinnvoll negiert werden kann.
Ich darf hier neu anführen, dass der meine Würde missachtende Grundtenor
der Staatsorgane und Behörden bis hin zu Sportvereinen, Bürgern und weiteren
Institutionen einschließlich der Presse und der Medien etc. im Grunde seit
genau einem Telefonat mit dem Bayerischen Kultusministerium, von der
Forschungsstelle für Experimentelle Ophthalmologie des Dekans der Medizinischen
Fakultät der Universität Tübingen aus wegen eines Nichterwähnens meines
wissenschaftlichen Anteils an Arbeiten zur Microvasculopathie bei RNA-Viren (Retrovirus
HIV) geführt, anhält (Dies sei nicht nur für mich eine Gedächtnisstütze und
Interpretationsstütze.); wie bedeutsam meine damalige Forschungen zur Microvasculopathie
bei RNA-Viren, zu Adeno-Virus-Vektoren und zu mRNA in Liposomen-Vakzinen und mRNA
in Liposomen-Therapeutika
ist, wird erst seit der Corona-Pandemie einschließlich der auf meinen ophthalmologischen
Forschungsarbeiten (mit-) beruhenden „Erst-Diagnose“ von COVID-19 durch Li WENLIANG 李文亮 deutlich.
Der unter offensichtlich unklaren Umständen verstorbene
ophthalmologische Kollege Li WENLIANG wurde bekannt, weil er schon 2019 die
Gefahren der durch die neue Coronavirus Variante SARS-CoV-2 verursachten Lungenentzündung etc. „durch“
COVID-19 erkannte und am 30. Dezember 2019 seine
ärztlichen Kollegen auf WeChat davor warnte. Er wurde dafür von den
chinesischen Behörden, obschon Mitglied der KP Chinas, wegen „Verbreitung von
Gerüchten“ gemaßregelt und schikaniert. Li WENLIANG erkrankte im Januar 2020 vermutlich an einer COVID-19 assoziierten Lungenentzündung bzw. Systemerkrankung und starb vermutlich daran unter nicht voll geklärten
Umständen im Alter von 33 Jahren.
Die Relevanz von Adenovirus-Vektor-Impfstoffen als auch von mRNA in
Liposomen als Basis der RNA-Vakzinen von BioNTech und Moderna etc. ist seit der
Corona-Pandemie allgemein bekannt. Weniger bekannt sind die am Auge deutlich zu
erkennenden Gefäßschäden (bereits in den Bindehautgefäßen zu erkennen,
deutlicher auf der Netzhaut oder in der Chorioidea) durch
RNA-Virus-Erkrankungen, welche von mir intensiv auf höchstem Niveau untersucht
wurden und in einen interdisziplinären Kontext (Forschungsverbundprojekt
Neuro-HIV und Sonderforschungsbereich SFB 464 unter Leitung von Hanns HIPPIUS
und von Frank-Detlef GOEBEL) eingebettet wurden, allerdings seit besagtem
Telefongespräch (fast) negiert werden.
Beachten sie und verdrängen
Sie keinesfalls die zumindest dreifache wissenschaftliche Relevanz[4] meiner
abrupt torpedierten Forschungstätigkeit(en) in München, Martinsried und
Tübingen und verdrängen sie nicht die konsistente Verfassung-widrige bzw.
GG-widrige „Zersetzung“ (vgl. Verletzung von Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2, auch von
Art. 12 GG) von mir:
1. Vasculopathie und Immunaspekte bei RNA-Virus bedingten Erkrankungen,
2. Adeno-Virus-Vektor (Adenovirus-assoziiertes-Virus) Konstrukte zur Verwendung
am Menschen und
3. mRNA in Liposomen Konstrukte (letztlich wohl von Robert GALLO und Michael
STÜRZL während meiner Tätigkeit in Martinsried mitangeregt und von mir mit
Emphase nach Tübingen getragen) zur Verwendung am Menschen.
Es sei noch erwähnt, dass
meine ehemaliger Labornachbar am Max-PLANCK-Institut für Biochemie und
Virologie in Martinsried bei München und Nachbar hier lokal bei Rosenheim am
Simssee Wilhelm WILLENBRINK, Sohn meiner ehemaligen Mathematiklehrerin in
Rosenheim und gleichzeitig Bruder einer Jugendfreundin von mir, einen
Sendai-Virus-Vektor (Murines Parainfluenza Virus Typ 1,
welches SARS-CoV-2 bzw. Influenza-Viren entfernt ähnlich ist), vergleichbar
meinem Adenovirus(-Adenovirus-assoziiertes-Virus)-Vektor, entwickelte und an
der Universität Tübingen, also verbunden mit meiner Forschungstätigkeit, in „Phase
1 Studien“ einsetzte.
Die direkt vorangehenden Vorfälle
und der nahe Kontext sind in den Anlagen 1 bis 4, MW und I [vgl. (i) Verkehrsunfall
mit einer „Bahnmitarbeiterin“ mit anzunehmendem Symbol- und Droh-Duktus und
anschließenden weiteren sehr, sehr unangenehme Drohungen und (ii) vor allem erster
Brandanschlag auf (meine Kinder und)
mich während einer lokalen Bautätigkeit der STRABAG in der unmittelbaren
Umgebung] in ihrer Offensichtlichkeit in meiner
Verfassungsbeschwerde vom 17.V.2024, bei Ihnen AZ AR 3519/24 Kühn, substantiell
geschildert und aufgewiesen. Ich verweise zusätzlich auf meine Microposts auf a)
Blogger Stefan Geier, Haidholzen, „`Das Wagnis der Öffentlichkeit´ nach Hannah
ARENDT und `Öffentlicher Vernunftgebrauch´ nach Amartya SEN“ und „Humanistische
Betrachtungen und Gegenwart“ etc. b) X ehemals Twitter @St_Geier, c) Mastodon
@Stefan_Geier, d) Bluesky @stefangeier.bsky.social, e)
ResearchGate Stefan Geier und f) Facebook, Stefan Geier, Haidholzen (etc.
etc.).
Eine Herauslösung dieser neuen
weiteren Verfassungsbeschwerde, mit Ausnahme von zeitlich und inhaltlich
begrenzten Fokussierungen, aus dem bekannten eben nicht dissoziierbaren infamen
Verlauf und Kontext (vgl. „infam-typische Verlaufsform“ im Sinne von Anne
PETERS) ist nicht möglich, sofern eine Rechtstaat- und Grundgesetz-konforme
Rechtsauffassung angewendet wird.
Ich fordere von der
Staatsanwaltschaft in Rosenheim, der Rechtspflege, dem Freistaat Bayern und der
Bundesrepublik Deutschland etc. eine substanzielle Beachtung und Bearbeitung
meiner Strafanzeigen und Eingaben zum Thema „Deutsche Bahn“ und zu den in den
Jahren davor von mir angesprochenen Themen; die Konsistenz der Ereignisse und
die Konsistenz der Rechtsverletzungen von mir als Bürger machen dies zwingend
notwendig. Auch zur Aufrechterhaltung der Demokratie und der
Rechtsstaatlichkeit in Bayern, Baden-Württemberg, Deutschland und Europa ist
dies dringend notwendig.
Ich fordere von der Rechtspflege
in Deutschland einschließlich der von Bayern und Baden-Württemberg und der Bundesrepublik
Deutschland, von Deutschland und der Deutschen Bahn und der Europäischen Union
etc. etc. einen unverzüglichen Stopp der Planungen zur Brennernordzulauftrasse
Rosenheim Nord und Rosenheim Ost und der Brennernordzulauftrasse allgemein.
Ebenso fordere ich einen Stopp aller Baumaßnahmen zum Brennernordzulauf, auch
zusätzlich mit der Begründung, dass der Bau der Brennernordzulauftrasse dem
Kriegsverbrecherstaat Putin-Deripaska-Russland extrem von Nutzen ist, dies
insbesondere wegen der Beteiligung von Putin-Deripaska-Russland an der STRABAG
und an ZÜBLIN etc. .
Ebenso fordere ich die eingehende, aufrichtige, substantielle und seriöse
Beschäftigung mit allen meinen weiteren Einwänden gegen die
Brennernordzulauftrasse in Oberbayern, Deutschland, Europa, …; … . Meine
Einwände sind unter anderem: Das
„Krabat“ Argument (Krabat-Otfried Preußler Argument), das „Der Kleine
Wassermann“ Argument (Der Kleine Wassermann-Otfried Preußler Argument), das
Kriegsverbrecher Putin-Russland-Argument, das Römerkultur-Bewahrung-Argument,
das Bajuwaren-Kultur-Bewahrung-Argument, das Totenruhe-Pietät-Argument und „Das Momo und der Tinniger See Argument“ oder
„Das Michael Ende Momo Argument“.
Des Weiteren fordere ich die Bearbeitung der Inhalte aller meiner vorangehenden
Verfassungsbeschwerden etc. im eben nicht dissoziierbaren Kontext; dies ist um
die Rechtsstaatlichkeit zu wahren dringend erforderlich[5].
Ich fordere des Weiteren
Schmerzensgeld etc. und Schadensersatz etc. etc. durch die beteiligten
Personen, den Freistaat Bayern, Baden-Württemberg, die Bundesrepublik
Deutschland, die EU (die Bundesrepublik Deutschland ist ja wesentliches Element
der EU), die Deutsche Bahn als Institution der Bundesrepublik Deutschland und
die beteiligten weiteren Firmen (Obermeyer, STRABAG, ZÜBLIN, …) und
Institutionen etc. ein (i.e. 16 Milliarden Euro).
Ich kann Ihnen all diese
Mühen nicht ersparen. Selbstverständlich bin ich offen für ehrliche Kritik und
Aufklärung.
Ich hoffe, ich kann auch mit
diesen Angaben zu einer produktiven, Grundrechte-basierten,
Menschenrechte-basierten, Bürgerrechte-basierten, demokratischen und
rechtsstaatlichen Exekutive-Weiterentwicklung, Judikative-Weiterentwicklung und
Rechtsweiterentwicklung etc. etc. … beitragen. Des Weiteren hoffe ich mit
meinen Verfassungsbeschwerden zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit in
Deutschland mit seinen Bundesländern, Europa und der Welt beitragen zu können.
Für eine differenzierte
Kontaktaufnahme (Bildtelefonie, Videokonferenzmodus) via Webex, Zoom, Skype
etc. stehe ich ggf. in sequenzorientierter und moderater Weise in
wertschätzender Weise zur Verfügung.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. med. Dipl.-Psych. Stefan Geier, Richter a.D.
„Recht ist geronnene Politik, es ist das
Ergebnis von politischem Ringen, von Machtverhältnissen.“
Nora MARKARD, Ronen STEINKE: Jura not alone, 2024
“The Only Real Question: What Makes Our System
Best?”
Cass R. SUNSTEIN: How to Interpret the Constitution, 2023
Anlagen:
1. Strafanzeige wegen Schmorbrand; 2. Kurz zuvor formulierte Anfrage bei der
Staatsanwaltschaft Traunstein; 3. AZ Mitteilung der Staatsanwaltschaft in
Rosenheim;
4. Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft in Rosenheim
Anlage
1: Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan
A. Geier, Richter a.D.
Gerhart-Hauptmann-Straße 6
83071 Haidholzen bei Rosenheim
20.VI.2024
Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier,
Gerhart-Hauptmann-Str. 6, 83071 Haidholzen
An die
Staatsanwaltschaft Traunstein
Herzog-Otto-Str. 1
83278 Traunstein
Mein Schreiben vom
19.VI.2024 zu „Bisher fehlendes Aktenzeichen zu meiner Strafanzeige vom
6.V.2024; Aufrechterhaltung rechtsstaatlicher Strukturen in Bayern, Deutschland
und der EU“, kurz darauf erfolgter „Schmorbrand“ meiner Mikrowelle mit Abgabe
giftig riechender Gase (weißer Rauch)
"Be calm when
the unthinkable arrives." Timothy SNYDER, 2017
Sehr geehrte Damen und
Herren Staatsanwälte*innen, sehr geehrte Damen und Herren der
Staatsanwaltschaft,
hiermit erstatte ich
Strafanzeige und stelle Strafantrag wegen Körperverletzung, Wohnungseinbruch
(u.a. §123 StGB, Art. 13 GG) und Brandstiftung etc. etc. gegen Mitarbeiter der
Deutschen Bahn und deren Umfeld bis hin zur ÖBB, den Unternehmen, Staaten und
Personen und deren Umfeld STRABAG, ZÜBLIN, Deripaska, Putin und Russland (Российская Федерация) und Unbekannt wegen
Manipulation meiner Mikrowelle und Verursachung eines Schmorbrandes dieser mit
Abgabe giftigen Rauches 4 Stunden nach Verfassen meines Schreibens an Sie vom
19.VI.2024 zu „Bisher fehlendes Aktenzeichen zu meiner Strafanzeige vom
6.V.2024; Aufrechterhaltung rechtsstaatlicher Strukturen in Bayern, Deutschland
und der EU“ beim Versuch zwei Cannelloni vom Familienessen am Sonntag und eine
kleine Spinatschnitte für die Abendmahlzeit zu erhitzen.
Ich darf Sie bitten, den
Kontext zu beachten. Die Folgen des Schmorbrandes mit extremer ätzender
Gasentwicklung wurden durch mein sehr schnelles Abschalten des Gerätes und
Steckerziehen, ich befand mich glücklicherweise in der Küche, eingedämmt. Die
Asymmetrie der Relation Machtbeziehung zwischen einem Diskurs-orientierten und
rational handelnden, verantwortungsbewussten, demokratisch- und rechtsstaatlich
gesinnten Bürger, wie ich einer bin, und der „Deutsche Bahn“ mit dem
entsprechenden Umfeld und STRABAG, ZÜBLIN, Deripaska, Putin und Russland etc. verdient
besondere Beachtung.
Zwei Photos des defekten
Geräts finden sie als Anlage vor; gerne stelle ich das Gerät kundigen und
bewanderten Spezialisten zur Verfügung.
Ich darf auf meine
Microposts auf Facebook „Stefan Geier, Haidholzen“ und X-Twitter „@St_Geier“
insbesondere als Kommentare zu den Beiträgen zur Thematik im Oberbayerischen
Volksblatt, verweisen.
Etwaige differenzierte
Rückfragen etc. beantworte ich des Weiteren selbstverständlich gerne in
differenzierter Weise.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan
A. Geier, Richter a.D.
Anlagen: zwei Photos
Mikrowellenherd am Folgetag,
Vorderansicht (Das Gerät ließ sich bei einem Test mit Mund-Nasen-Schutz etc.
nicht mehr anschalten.)
Mikrowellenherd am Folgetag,
Hinteransicht
Anlage 2: Dr.med. Dipl.-Psych.
Stefan A. Geier, Richter a.D.
Gerhart-Hauptmann-Straße 6
83071 Haidholzen bei Rosenheim
19.VI.2024
Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier,
Gerhart-Hauptmann-Str. 6, 83071 Haidholzen
An die
Staatsanwaltschaft Traunstein
Herzog-Otto-Str. 1
83278 Traunstein
Bisher fehlendes
Aktenzeichen zu meiner Strafanzeige vom 6.V.2024; Aufrechterhaltung
rechtsstaatlicher Strukturen in Bayern, Deutschland und der EU
"Be calm when
the unthinkable arrives." Timothy SNYDER, 2017
Sehr geehrte Damen und
Herren Staatsanwälte*innen, sehr geehrte Damen und Herren der
Staatsanwaltschaft,
darf ich Sie bitten, mir das
Aktenzeichen für meine Strafanzeigen vom 6.V.2024 (vgl. Anlage blau)
mitzuteilen, da ich von Ihnen noch keinerlei Nachricht bezüglich meiner
Strafanzeige vom 6.V.2024 erhalten habe.
Ich darf Sie bitten, den
Kontext zu beachten. Die Asymmetrie der Relation Machtbeziehung zwischen einem Diskurs-orientierten
und rational handelnden Bürger, wie ich einer bin, und der „Deutsche Bahn“ mit
dem entsprechenden Umfeld verdient besondere Beachtung. In der Anlage violett (E-Mails
an das Oberbayerische Volksblatt, Rosenheim) finden Sie weitere
Informationen zum Tathergang (Fettdruck), insbesondere zu einer im Raum
stehenden Täter-Opfer-Umkehr, wie sie im Grunde für nicht-rechtstaatliche
Strukturen typisch sind (vgl. Kriegsverbrecher Putin-Russland).
Ich darf Sie höflichst auffordern, meine in der Anlage violett ggf.
zu findende bzw. zu rekonstruierende E-Mail-Adresse nicht zu verwenden, insbesondere u.a. deswegen da diese von allen
meinen, z.T. inzwischen labilen, Familienmitgliedern eingesehen wird. Ich darf
auf meine Verletzlichkeit (und die Verletzlichkeit meiner Familienmitglieder)
hinweisen; die Machtasymmetrie zwischen der „Deutsche Bahn als Institution des
Bundes“ und dem verantwortungsbewussten, rationalen, demokratisch- und
rechtsstaatlich gesinnten Bürger ist hier besonders zu berücksichtigen und
einzubeziehen.
Ich darf auf meine
Microposts auf Facebook „Stefan Geier, Haidholzen“ und X-Twitter „@St-Geier“ insbesondere
als Kommentare zu den Beiträgen zur Thematik im Oberbayerischen Volksblatt,
verweisen.
Etwaige differenzierte
Rückfragen etc. beantworte ich des Weiteren selbstverständlich gerne in
differenzierter Weise.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan
A. Geier, Richter a.D.
Zwei Anlagen
Anlage blau:
Dr.med.
Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Richter a.D.
Gerhart-Hauptmann-Straße 6
83071 Haidholzen bei Rosenheim
6.V.2024
Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Gerhart-Hauptmann-Str. 6,
83071 Haidholzen
An die
Staatsanwaltschaft Traunstein
Herzog-Otto-Str. 1
83278 Traunstein
Strafanzeige wegen Körperverletzung, Nötigung
und Verletzung meiner Menschenwürde etc. durch die Mitarbeiter der Deutschen
Bahn Tradler und Meier und andere bei einer „Sprechstunde“ der DB am 23.IV.2024
in Söllhuben
Sehr geehrte Damen und Herren
Staatsanwälte*innen, sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft,
hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle
Strafantrag wegen schwerer Körperverletzung, Nötigung und Verletzung meiner Menschenwürde
etc. in einer für eine Demokratie und einen Rechtsstatt besonders bedeutsamen
Situation durch mindestens 6 DB Mitarbeiter unter besonderer Beteiligung eines
Herrn Tradler und eines Herrn Meier (Links-Rechts-Zwickmühle-Schaffung durch
diese, Umkreisung vorne durch die anderen) am 23.IV.2024 um 16 Uhr 05 in
Söllhuben Landkreis Rosenheim, Hirzinger Saal, bei der DB-Infoveranstaltung zur
Brenner Nordzulauf Trasse Rosenheim Nord und Rosenheim Ost und wegen weiterer
Demütigungen, insbesondere durch Herrn Tradler, im Verlaufe der
(Pseudo-)Pflicht-Aufklärungs-Veranstaltung der Deutschen Bahn und einem
nachgeordneten Ingenieurbüro (wohl Ingenieurbüro Obermeier). Eine massive
Körperverletzung und Angsteinflößung dieser Art bzw. in dieser Form ist als direkte
Gewaltanwendung, gerade im vorliegenden Kontext einer eigentlich auf Diskurs
und Information ausgelegten „Sprechstunde“ einer eigentlich angesehenen
staatlichen Institution, einzustufen und beim gegebenen Vorsatz (vgl.
Strafanzeige wegen Beleidigung in der OPS Schule in Stephanskirchen am Vortag:
nach meinem Wissen ist Herr Manuel Gotthalmseder Dienstvorgesetzter der anderen
Mitarbeiter) besonders verwerflich. Ich fordere des Weiteren Schmerzensgeld
etc. und Schadensersatz etc. etc. durch die beteiligten Personen, die Deutsche
Bahn und die beteiligten weiteren Firmen und Institutionen etc. ein.
Ich darf auf meine Microposts auf Facebook und
X-Twitter, insbesondere als Kommentar zu den Beiträgen zur Thematik im
Oberbayerischen Volksblatt, zuletzt heute, verweisen.
Etwaige differenzierte Rückfragen etc.
beantworte ich des Weiteren selbstverständlich gerne in differenzierter Weise.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Richter
a.D.
Anlage violett (E-Mails
an das Oberbayerische Volksblatt, Rosenheim):
Sehr geehrte
Frau Sylvia Hampel und sehr geehrte Frau Frauke Grüber, sehr geehrte
Redaktion,
besten Dank für das Ernstnehmen meines Kommentars zum Artikel "Streit
über Info-Tour der Bahn“ von Michael Weiser vom Montag, 6. Mai 2024.
Besten Dank ebenso für das gute Telefonat gestern am 21.05.2024, in dem ich das
Problem der vorhandenen Täter-Opfer-Umkehr bei einigen OVB Lesern ansprechen
konnte und sie mir ein kluges und kompetentes "Korrigieren" in
Aussicht gestellt bzw. versprochen haben.
Darf ich zusätzlich höchst vorsorglich und vor allem aus formalen Gründen
einen Gegendarstellungsanspruch zum Artikel von Frau Sylvia Hampel vom 17.
Mai 2024 auf S.13 anmelden.
Beste Grüße und
mit vorzüglicher Hochachtung
Ihr (OVB-Leser seit mehr als 50 Jahren)
Dr. med. Stefan Geier
Gerhart-Hauptmann-Straße 6
D-83071 Stephanskirchen, Ortsteil Haidholzen
Erster Textvorschlag (entspricht fast meinem Kommentar vom 9.5.2024):
Ergänzender Kommentar an das OVB zu
“Streit über Info-Tour der Bahn“ von Michael Weiser vom Montag, 6. Mai 2024,
Nummer 104, Seite 11, Rosenheim & Region:
Sehr
geehrte Redaktion, sehr geehrte OVB-Leser,
hier ein
ausführlicher Kommentar zum Thema Gewalt durch die Deutsche Bahn, den ich wegen
der Unerwartetheit, der Unerhörtheit und Brisanz des Inhalts (Gewalt
gegen Matthias Ecke und Franziska Giffey) und des Themas an
Sie sende:
Der sehr
informative Beitrag von Michael Weiser gibt nur einen Ausschnitt der
Bürger-Sprechstunden der Deutschen Bahn zum Brennernordzulauf im
Rosenheimer Raum wieder. Hinzuzufügen ist folgende unangenehme Wahrheit: So war
ich Betroffener und Zeuge von demokratiefeindlichen und gewalttätigen
Verhaltensweisen von Bahn-Mitarbeitern in Stephanskirchen am 22. April 2024 und
in Riedering-Söllhuben am 23. April 2024.
Am 23.
April wertete der leitende Mitarbeiter der Deutschen Bahn
Gotthalmseder meine Beiträge zur Brenner-Nordzulauf-Trassen-Planung im
Norden Rosenheims und im Bereich von Rosenheim Ost mit den Attributen „Mist“,
„Blödsinn“ und „Schwachsinn“ ab; dies geschah bewusst und deutlich vor allen
anderen Veranstaltungsbesuchern und weiteren Mitarbeitern der Bahn
und des Ingenieurbüros Obermeyer (Das Ingenieurbüro Obermeyer hat mehr als 1200
Mitarbeiter und plant und baut derzeit vor allem Eisenbahntrassen in China.).
Die von mir vorgebrachten kritischen Themen betrafen vor allem den Aspekt
Schutz der Römergräber, das Respektieren von Totenruhe und Pietät, Schutz der
Römerstraße und Schutz der Mithrasheiligtümer am Innufer; die
entsprechenden archäologischen Stätten sind auf dem Kartenmaterial der Bahn
nirgendwo angedeutet, geschweige denn angegeben. Aber auch das Thema russische
Beteiligungen und Gewinnabschöpfungen über den Putin-Vertrauten Deripaska an
den Hauptbaufirmen STRABAG (baute vor kurzem in Riedering) und ZÜBLIN (baut
Stuttgart 21 und die Volksbank in der Bahnhofstraße in Rosenheim) der Deutschen
Bahn und der Österreichischen Bundesbahn wurde von mir angesprochen. Weitere
Herabwürdigungen von mir durch Herrn Meier und andere Bahnmitarbeiter folgten
im weiteren Verlauf der Veranstaltung.
Bei meinem Besuch
der „Sprechstunde“ in Riedering-Söllhuben im Hirzinger Saal tags darauf wurde
ich wenige Minuten nach Beginn der Veranstaltung plötzlich von den Mitarbeitern
der Bahn von Herr Tradler und Herr Meier in eine
links-rechts-Zwickmühle genommen und gewalttätig bedroht mit der
Aufforderung meine Kritik zu unterlassen. Gleichzeitig und ebenso plötzlich und
überraschend wurde ich von fünf weiteren Mitarbeitern der Bahn und des Ingenieurbüro
Obermeyer vorne umringt und bedroht. Eine absolut unbegründete direkte
Gewaltanwendung und Angsteinflößung dieser Art ist als Demokratie-feindliche
Verrohung, gerade im vorliegenden Kontext einer eigentlich auf Diskurs und
Information ausgelegten „Sprechstunde“ einer eigentlich angesehenen staatlichen
Institution, einzustufen und beim gegebenen Vorsatz (vgl. die Beleidigungen in
der OPS Schule in Stephanskirchen am Vortag) besonders verwerflich. Dieser
beiden Vorfälle, durchaus den Politiker-Attacken der letzten Tage ähnlich
(z.Bsp. Fall Matthias Ecke und Fall Franziska Giffey), weisen auf eine nicht
hinzunehmende Verrohung, Diskurs-Feindlichkeit, Rechtsstaat-Feindlichkeit und
Demokratie-Feindlichkeit im Bereich von Beamten und Angestellten der Deutschen
Bahn hin.
Mit
vorzüglicher Hochachtung
Ihr
(OVB-Leser seit mehr als 50 Jahren)
Dr. med.
Stefan Geier
Gerhart-Hauptmann-Straße
6
D-83071
Stephanskirchen, Ortsteil Haidholzen
|
Mi.,
22. Mai, 16:32 |
|
||
|
Sehr
geehrter Herr Geier,
ich
nehme Bezug auf Ihre heutige Mail, in der Sie bei uns einen
"Gegendarstellungsanspruch aus formalen Gründen", wie Sie schreiben,
"vorsorglich anmelden". Zudem schreiben Sie in Ihrer Mail von "Täter-Opfer-Umkehr".
So
wie ich den Vorgang wahrnehme, sind Sie im Artikel von Sylvia Hampel mit Ihrem
Vorwurf gegenüber Mitarbeitern der Bahn (Stichwort Zwickmühle und gewalttätige
Bedrohung) umfangreich und im direkten Zitat zu Wort gekommen. Dass wir selbstverständlich
die Gegenseite zum Vorfall befragen sowie Anwesende hören und ebenfalls zu Wort
kommen lassen, gehört zur journalistischen Sorgfaltspflicht und hat nichts mit
Täter-Opfer-Umkehr zu tun.
Ich
kann in diesem Fall keine Notwendigkeit für eine Gegendarstellung unsererseits
erkennen.
Mit
freundlichen Grüßen,
Christoph
Maier
--
Chefredakteur |
|
Fr.,
24. Mai, 13:29 |
|
||
|
Motto:
"Be calm when the unthinkable arrives." Timothy SNYDER, 2017
Sehr geehrter Herr Chefredakteur Christoph Maier (, sehr geehrte
Frau Sylvia Hampel, sehr geehrte Frau Frauke Grüber, sehr geehrte
Damen und Herren vom OVB)!
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Sie rekonstruieren allerdings mein Ansinnen
und meine Intention nicht so, wie es von mir gemeint ist.
Die Täter-Opfer-Umkehr ist vielleicht von Frau Sylvia
Hampel nicht gewollt, aber die Menschen bzw. OVB-Leser interpretieren den
Artikel leider (wirklich leider
Daher bin ich mit Ihrer Antwort nicht zufrieden. Wie wollen wir
weiter verfahren? Den Gegendarstellungsanspruch möchte ich daher höchst
vorsorglich und aus formalen Gründen weiterhin aufrecht erhalten.
Bitte beachten Sie auch, dass der
sequentielle Charakter der Aggression (1. Tag Beleidigung, 2. Tag
Gruppen-Gewalt) der Deutschen Bahn im Artikel von Frau Sylvia Hampel nicht zu
verstehen ist.
Gerne
unterstütze ich Sie, Frau Sylvia Hampel, die Redaktion und alle anderen
Journalisten*innen bei weiteren Recherchen. Journalistische Recherche ist von
sehr hohem Wert! Ich darf auf die aktuelle HARVARD Rede von Maria RESSA
hinweisen (https://www.youtube.com/live/1snjxJR_gLk?si=jz0PXfDGLyydOjc_ ; ab 2:52).
Für mich ergibt sich die Zusatzfrage, warum die Deutsche Bahn in diesem Ausmaß
lügt; hat die Bahnsprecherin überhaupt mit den von mir korrekt
culpierten Damen und Herren Kontakt aufgenommen oder stellt sie sich nur
aus Prinzip hinter die Deutsche Bahn Mitarbeiter? Was meinen Sie?
Des Weiteren zitieren Sie mich in Ihrer Mail vom 22.05.2024 nicht wörtlich,
obwohl Sie die Zeichen der wörtlichen Rede verwenden (Hi,
Beste Grüße und
mit vorzüglicher Hochachtung
Ihr (OVB-Leser seit mehr als 50 Jahren)
Dr. med. Stefan Geier
Gerhart-Hauptmann-Straße 6
D-83071 Stephanskirchen, Ortsteil Haidholzen
Anlage 3:
[1] Das
Thema bzw. genauer Teil-Thema hier in Umgangssprache approximativ rephrasiert: Will
die Staatsanwaltschaft in Rosenheim einen Bürger „für dumm verkaufen“? (Ich
darf diese Sprache bei vollem Respekt vor der Institution Staatsanwaltschaft
und vor allem bei vollem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht hier
einbringen, da sonst manchen die Problematik wohl nicht verständlich wird.)
[2] Herr Staatsanwalt als
Gruppenleiter DOMBROWSKI rephrasiert mich mit „Russland“, was ich als grob
fehlerhaft und bezüglich meiner Person als irreführende registriere, denn ich
verdächtige „Putin Russland“ bzw. mit Bezug zu den Wohnungen der Familien Putin
und Deripaska in Kitzbühel (und im Raum München, also mit Rosenheim auf ≈ der
Hälfte des Weges von München nach Wörgl und Kitzbühel) und der
STRABAG-ZÜBLIN-Beteiligung von Deripaska „Putin-Deripaska Russland“. Dass ich
Russland sehr wertschätze und nicht verdächtige (sondern „Putin-Russland“ bzw.
„Putin-Deripaska-Russland“) ist auch daran zu erkennen, dass ich weiterhin
erstklassige russische Wissenschaftler (z.Bsp. V
G GUSEV, A V SOBOLKOV, A ABORKIN (DOI: 10.13140/RG.2.2.20582.43840),
oder Alexander TALIS, Mikhail SAMOYLOVICH (DOI: 10.13140/RG.2.2.34573.14568, DOI: 10.13140/RG.2.2.11482.35525) zitiere. Auch spricht meine
Ehefrau Gymnasium-Schul-Russisch. Ich schätze die russische Kultur sehr und culpiere
nicht Russland. Gleichzeitig hoffe ich, dass Russland bald den von Michail S
GORBATSCHOW angestoßenen Entwicklungsprozess fortsetzen kann und ein
demokratisches und rechtsstaatliches Land wird. Auch hier wird durch Herrn
Staatsanwalt als Gruppenleiter DOMBROWSKI, Rosenheim, meine Würde auf sublime
Weise und im Kontext besonders verwerfliche Weise verletzt (Art. 1 GG).
[3]
Selbst mit dem Vorfall „Sprechstunde“ des
BASE bzw. der Bundesgesellschaft für Endlagerung und der zeitgleichen Ohnmacht bzw.
Gehirnblutung meiner Mutter liegt über den „Begriff“ „Sprechstunde“, der auch von der Deutschen Bahn und dem
Ingenieurbüro Obermeyer verwendet wird (des Weiteren auch eine Doppelung von
Institutionen), ein Zusammenhang vor.
Hier ergibt sich eine für mich überraschende weitere sehr hohe Konsistenz, die
als Aufweis und Beweis für dir Richtigkeit meine Angaben aus wissenschaftlicher
und juristischer Sicht zu werten ist.
Die hohe Bedeutung von Worten in der russischen Psychologie
(Assoziationspsychologie in der Tradition von Iwan PAVLOW) und deren Verwendung
bei Zersetzungsmaßnahmen (bekannte Beispiele SFB, STASI, KGB) sei hier
angesprochen. Die ist ebenso Aufweis und Beweis für dir Richtigkeit meiner
Angaben und Eingaben der letzten Jahre aus wissenschaftlicher und juristischer
Sicht zu werten.
[4] Auf
die Anregung zur Entwicklung der sehr erfolgreichen Triple Therapie (HAART) bei
HIV Infektionen („AIDS“), insbesondere am NIAID des NIH der USA (Leitung und
wesentlicher Protagonist der HAART Therapie Anthony FAUCI, u.a. Chief Medical
Advisor of the President), durch meine (mit Kollegen) publizierte zu einer
Lebenszeit-Maximierung führende Dupel-Kasuistik bei AIDS und CMV-Retinitis sei
hier hingewiesen.
[5] Selbstverständlich
ist mir bekannt, dass ein naiver Standardjurist, auch mit sehr guter Ausbildung
und sehr hohen emotionalen und sehr hohen kognitiven Fähigkeiten, hier sehr
gefordert ist. Dies darf aber nicht zu einer irrationalen Verdrängung, Ignoranz
oder Abwehrhaltung von hochkompetenten Sachbearbeitern und hochkompetenten Richtern
führen. Ein kühler Kopf ist hier ebenso notwendig wie ein tiefes und fundiertes
Verstehen unseres sehr gelungenen Grundgesetzes in Deutschland.
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