Verfassungsbeschwerde beim BVerfGE wg. Würdeverletzung (Verletzung von Art. 1 GG) etc. durch die Rechtspflege in Deutschland (Bayern: hier Staatsanwalt als Gruppenleiter Dombrowski, Rosenheim) im bekannten Kontext, zuletzt AZ AR 3519/24 Kühn

 

Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Richter a.D.

Gerhart-Hauptmann-Str. 6

83071 Haidholzen bei Rosenheim                                                                   10.VIII.2024

Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Gerhart-Hauptmann-Str. 6, 83071 Haidholzen

An das
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe

 

 

Verfassungsbeschwerde wg. Würdeverletzung (Verletzung von Art. 1 GG) etc. durch die Rechtspflege in Deutschland (Bayern) im bekannten Kontext, zuletzt AZ AR 3519/24 Kühn

 

“Unser Ziel war es, dass das Grundgesetz mit Leben erfüllt wird.”
Gerhart BAUM: Freiheit - Ein Appell, 2021

“Eine Ruinenbesichtigung”
Nikolaus DIMMEL, Alfred J. NOLL: Recht. Kaputt., 2023

“Ein Bürgerfest von oben?”
Tobias ARMBRÜSTER zu Steffen HEBESTREIT zu `75 Jahre Grundgesetz´,
DLF, 7:15, 16.V.2024

 

Sehr geehrte Damen und Herren Verfassungsrichter*innen!

Hiermit erstatte ich Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der GG Art. 1 und Art. 2 und Art. 3, ebenso Art. 5, Art. 8, Art. 11, Art. 17 (wegen eines vorausgehenden Schreibens zum Thema an Manfred Weber, MEP, Anlage MW vom 17.V.2024), Art. 18, Art. 19, Art. 20 (mit Art. 20a) etc. (einschließlich Art. 25 und Art. 26) etc. etc. durch die Zweigstelle Staatsanwaltschaft Rosenheim mit Herrn Staatsanwalt als Gruppenleiter DOMBROWSKI (Anlage 4) und den an der Entscheidung beteiligten weiteren Personen etc. etc. und die weiteren relevanten Institutionen etc. .

Allein die Tatsache wiederholter Brandanschlag (die brennende Mikrowelle stand auf einem weiteren aus Holz gefertigten Tischchen in unmittelbarer Nähe zur in Brand gesetzten Braun Kaffee Maschine in der Küche) weist die inhaltliche Malsemantik, Malfaktizität, das grobe Ungenügend, die rechtstaatliche Mangelhaftigkeit und die in einer Demokratie abzulehnenden Vernunft-Feindlichkeit verbunden eben ebenso mit einer Rechtsstaat-Feindlichkeit des Schreibens von Herrn Staatsanwalt als Gruppenleiter DOMBROWSKI hin.

Besondere Pflichtenverletzung und „Infamität“ (vgl. „infam-typische Verlaufsform“ im Sinne von Anne PETERS, Max-PLANCK-Gesellschaft) etc. weist das Schreiben von Herrn Staatsanwalt als Gruppenleiter DOMBROWSKI dadurch auf, dass insbesondere Kriminologen, Forensikern und Historikern derartige Manipulationen und Zersetzungs- bis Vernichtungsnutzungen von elektrischen Küchen-Geräten als „verdeckte“ Methoden mächtiger Nachrichtendienste etc. wohlbekannt sind.

Das Schreiben Anlage 3 der Staatsanwaltschat in Rosenheim wurde von mir als Antwort auf mein Schreiben Anlage 2 (i.e. Anfrage wegen der Strafanzeige gegen Herrn Tradler, Herrn Meier, weitere DB Mitarbeiter und Mitarbeiter des Ingenieurbüros Obermeyer) wahrgenommen. Das Schreiben Anlage 4 zeigt aber auf, dass dies nicht der Fall ist. Inwieweit bzw. in welchem Ausmaß durch die Staatsanwaltschaft in Rosenheim (Herr Staatsanwalt als Gruppenleiter DOMBROWSKI …) hier durch Desinformation etc. meine Würde vorsätzlich oder fahrlässig verletzt ist, ist nicht völlig klar[1], [2], aber im bekannten Kontext ist auch diesbezüglich Art. 1 GG etc. verletzt und ich reiche diesbezüglich Verfassungsbeschwerde ein.

Ich darf darauf hinweisen, dass die intendierte Abwehr des totalitären Charakter staatlichen Handelns, den ich hier im Raum Rosenheim in unmittelbarer Nähe der Räume des Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee, 10. - 23. August 1948, als Bürger erfahre, den Intentionen der Verfasser des Grundgesetzes mit den Formulierung des Art. 1 GG voll entspricht. Es liegt hier also auch bei Einnahme einer Grundgesetz-bezogenen rechtshistorischen Perspektive eine volle Aktivitätspflicht der Rechtspflege etc. in Bayern bzw. Deutschland vor. Umso verwunderlicher und problematischer sind die Geringschätzung und Ignoranz, welche mir von der Rechtspflege in Bayern … entgegengebracht wird.

Der nahe Kontext und der ferne Kontext sind bekannt. Die früheren Inhalte sind konsistent[3], ja hochkonsistent, zum vorliegenden Inhalt. Diese hochgradige Konsistenz beweist aus wissenschaftlicher, rationaler, Vernunft-orientierter Sicht die Wahrheit (bzw. Wahrheitskonsistenz) meiner jetzigen und früheren Propositionen in einer Weise, die von keinem Individuum, welches demokratische, Vernunft-basierte und rechtstaatliche Grundsätze voranstellt, sinnvoll negiert werden kann.

Ich darf hier neu anführen, dass der meine Würde missachtende Grundtenor der Staatsorgane und Behörden bis hin zu Sportvereinen, Bürgern und weiteren Institutionen einschließlich der Presse und der Medien etc. im Grunde seit genau einem Telefonat mit dem Bayerischen Kultusministerium, von der Forschungsstelle für Experimentelle Ophthalmologie des Dekans der Medizinischen Fakultät der Universität Tübingen aus wegen eines Nichterwähnens meines wissenschaftlichen Anteils an Arbeiten zur Microvasculopathie bei RNA-Viren (Retrovirus HIV) geführt, anhält (Dies sei nicht nur für mich eine Gedächtnisstütze und Interpretationsstütze.); wie bedeutsam meine damalige Forschungen zur Microvasculopathie bei RNA-Viren, zu Adeno-Virus-Vektoren und zu mRNA in Liposomen-Vakzinen und mRNA in Liposomen-Therapeutika ist, wird erst seit der Corona-Pandemie einschließlich der auf meinen ophthalmologischen Forschungsarbeiten (mit-) beruhenden „Erst-Diagnose“ von COVID-19 durch Li WENLIANG 李文亮 deutlich.
Der unter offensichtlich unklaren Umständen verstorbene ophthalmologische Kollege Li WENLIANG wurde bekannt, weil er schon 2019 die Gefahren der durch die neue Coronavirus Variante SARS-CoV-2 verursachten Lungenentzündung etc. „durch“ COVID-19 erkannte und am 30. Dezember 2019 seine ärztlichen Kollegen auf WeChat davor warnte. Er wurde dafür von den chinesischen Behörden, obschon Mitglied der KP Chinas, wegen „Verbreitung von Gerüchten“ gemaßregelt und schikaniert. Li WENLIANG erkrankte im Januar 2020 vermutlich an einer COVID-19 assoziierten Lungenentzündung bzw. Systemerkrankung und starb vermutlich daran unter nicht voll geklärten Umständen im Alter von 33 Jahren.
Die Relevanz von Adenovirus-Vektor-Impfstoffen als auch von mRNA in Liposomen als Basis der RNA-Vakzinen von BioNTech und Moderna etc. ist seit der Corona-Pandemie allgemein bekannt. Weniger bekannt sind die am Auge deutlich zu erkennenden Gefäßschäden (bereits in den Bindehautgefäßen zu erkennen, deutlicher auf der Netzhaut oder in der Chorioidea) durch RNA-Virus-Erkrankungen, welche von mir intensiv auf höchstem Niveau untersucht wurden und in einen interdisziplinären Kontext (Forschungsverbundprojekt Neuro-HIV und Sonderforschungsbereich SFB 464 unter Leitung von Hanns HIPPIUS und von Frank-Detlef GOEBEL) eingebettet wurden, allerdings seit besagtem Telefongespräch (fast) negiert werden.

Beachten sie und verdrängen Sie keinesfalls die zumindest dreifache wissenschaftliche Relevanz[4] meiner abrupt torpedierten Forschungstätigkeit(en) in München, Martinsried und Tübingen und verdrängen sie nicht die konsistente Verfassung-widrige bzw. GG-widrige „Zersetzung“ (vgl. Verletzung von Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2, auch von Art. 12 GG) von mir:
1. Vasculopathie und Immunaspekte bei RNA-Virus bedingten Erkrankungen,
2. Adeno-Virus-Vektor (Adenovirus-assoziiertes-Virus) Konstrukte zur Verwendung am Menschen und
3. mRNA in Liposomen Konstrukte (letztlich wohl von Robert GALLO und Michael STÜRZL während meiner Tätigkeit in Martinsried mitangeregt und von mir mit Emphase nach Tübingen getragen) zur Verwendung am Menschen.

Es sei noch erwähnt, dass meine ehemaliger Labornachbar am Max-PLANCK-Institut für Biochemie und Virologie in Martinsried bei München und Nachbar hier lokal bei Rosenheim am Simssee Wilhelm WILLENBRINK, Sohn meiner ehemaligen Mathematiklehrerin in Rosenheim und gleichzeitig Bruder einer Jugendfreundin von mir, einen Sendai-Virus-Vektor (Murines Parainfluenza Virus Typ 1, welches SARS-CoV-2 bzw. Influenza-Viren entfernt ähnlich ist), vergleichbar meinem Adenovirus(-Adenovirus-assoziiertes-Virus)-Vektor, entwickelte und an der Universität Tübingen, also verbunden mit meiner Forschungstätigkeit, in „Phase 1 Studien“ einsetzte.

Die direkt vorangehenden Vorfälle und der nahe Kontext sind in den Anlagen 1 bis 4, MW und I [vgl. (i) Verkehrsunfall mit einer „Bahnmitarbeiterin“ mit anzunehmendem Symbol- und Droh-Duktus und anschließenden weiteren sehr, sehr unangenehme Drohungen und (ii) vor allem erster Brandanschlag auf (meine Kinder und) mich während einer lokalen Bautätigkeit der STRABAG in der unmittelbaren Umgebung] in ihrer Offensichtlichkeit in meiner Verfassungsbeschwerde vom 17.V.2024, bei Ihnen AZ AR 3519/24 Kühn, substantiell geschildert und aufgewiesen. Ich verweise zusätzlich auf meine Microposts auf a) Blogger Stefan Geier, Haidholzen, „`Das Wagnis der Öffentlichkeit´ nach Hannah ARENDT und `Öffentlicher Vernunftgebrauch´ nach Amartya SEN“ und „Humanistische Betrachtungen und Gegenwart“ etc. b) X ehemals Twitter @St_Geier, c) Mastodon @Stefan_Geier, d) Bluesky @stefangeier.bsky.social, e) ResearchGate Stefan Geier und f) Facebook, Stefan Geier, Haidholzen (etc. etc.).

Eine Herauslösung dieser neuen weiteren Verfassungsbeschwerde, mit Ausnahme von zeitlich und inhaltlich begrenzten Fokussierungen, aus dem bekannten eben nicht dissoziierbaren infamen Verlauf und Kontext (vgl. „infam-typische Verlaufsform“ im Sinne von Anne PETERS) ist nicht möglich, sofern eine Rechtstaat- und Grundgesetz-konforme Rechtsauffassung angewendet wird.

Ich fordere von der Staatsanwaltschaft in Rosenheim, der Rechtspflege, dem Freistaat Bayern und der Bundesrepublik Deutschland etc. eine substanzielle Beachtung und Bearbeitung meiner Strafanzeigen und Eingaben zum Thema „Deutsche Bahn“ und zu den in den Jahren davor von mir angesprochenen Themen; die Konsistenz der Ereignisse und die Konsistenz der Rechtsverletzungen von mir als Bürger machen dies zwingend notwendig. Auch zur Aufrechterhaltung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Bayern, Baden-Württemberg, Deutschland und Europa ist dies dringend notwendig.

Ich fordere von der Rechtspflege in Deutschland einschließlich der von Bayern und Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland, von Deutschland und der Deutschen Bahn und der Europäischen Union etc. etc. einen unverzüglichen Stopp der Planungen zur Brennernordzulauftrasse Rosenheim Nord und Rosenheim Ost und der Brennernordzulauftrasse allgemein. Ebenso fordere ich einen Stopp aller Baumaßnahmen zum Brennernordzulauf, auch zusätzlich mit der Begründung, dass der Bau der Brennernordzulauftrasse dem Kriegsverbrecherstaat Putin-Deripaska-Russland extrem von Nutzen ist, dies insbesondere wegen der Beteiligung von Putin-Deripaska-Russland an der STRABAG und an ZÜBLIN etc. .
Ebenso fordere ich die eingehende, aufrichtige, substantielle und seriöse Beschäftigung mit allen meinen weiteren Einwänden gegen die Brennernordzulauftrasse in Oberbayern, Deutschland, Europa, …; … . Meine Einwände sind unter anderem: Das „Krabat“ Argument (Krabat-Otfried Preußler Argument), das „Der Kleine Wassermann“ Argument (Der Kleine Wassermann-Otfried Preußler Argument), das Kriegsverbrecher Putin-Russland-Argument, das Römerkultur-Bewahrung-Argument, das Bajuwaren-Kultur-Bewahrung-Argument, das Totenruhe-Pietät-Argument und „Das Momo und der Tinniger See Argument“ oder „Das Michael Ende Momo Argument“.
Des Weiteren fordere ich die Bearbeitung der Inhalte aller meiner vorangehenden Verfassungsbeschwerden etc. im eben nicht dissoziierbaren Kontext; dies ist um die Rechtsstaatlichkeit zu wahren dringend erforderlich[5].

Ich fordere des Weiteren Schmerzensgeld etc. und Schadensersatz etc. etc. durch die beteiligten Personen, den Freistaat Bayern, Baden-Württemberg, die Bundesrepublik Deutschland, die EU (die Bundesrepublik Deutschland ist ja wesentliches Element der EU), die Deutsche Bahn als Institution der Bundesrepublik Deutschland und die beteiligten weiteren Firmen (Obermeyer, STRABAG, ZÜBLIN, …) und Institutionen etc. ein (i.e. 16 Milliarden Euro).

Ich kann Ihnen all diese Mühen nicht ersparen. Selbstverständlich bin ich offen für ehrliche Kritik und Aufklärung.

Ich hoffe, ich kann auch mit diesen Angaben zu einer produktiven, Grundrechte-basierten, Menschenrechte-basierten, Bürgerrechte-basierten, demokratischen und rechtsstaatlichen Exekutive-Weiterentwicklung, Judikative-Weiterentwicklung und Rechtsweiterentwicklung etc. etc. … beitragen. Des Weiteren hoffe ich mit meinen Verfassungsbeschwerden zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland mit seinen Bundesländern, Europa und der Welt beitragen zu können.


 

 

 

Für eine differenzierte Kontaktaufnahme (Bildtelefonie, Videokonferenzmodus) via Webex, Zoom, Skype etc. stehe ich ggf. in sequenzorientierter und moderater Weise in wertschätzender Weise zur Verfügung.

Mit vorzüglicher Hochachtung





Dr. med. Dipl.-Psych. Stefan Geier, Richter a.D.

 

„Recht ist geronnene Politik, es ist das Ergebnis von politischem Ringen, von Machtverhältnissen.“
Nora MARKARD, Ronen STEINKE: Jura not alone, 2024

 

“The Only Real Question: What Makes Our System Best?”
Cass R. SUNSTEIN: How to Interpret the Constitution, 2023

 

 

 

Anlagen: 1. Strafanzeige wegen Schmorbrand; 2. Kurz zuvor formulierte Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Traunstein; 3. AZ Mitteilung der Staatsanwaltschaft in Rosenheim;
4. Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft in Rosenheim


 

Anlage 1: Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Richter a.D.

Gerhart-Hauptmann-Straße 6

83071 Haidholzen bei Rosenheim                                                                                     20.VI.2024

Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Gerhart-Hauptmann-Str. 6, 83071 Haidholzen

An die
Staatsanwaltschaft Traunstein
Herzog-Otto-Str. 1
83278 Traunstein

 

 

Mein Schreiben vom 19.VI.2024 zu „Bisher fehlendes Aktenzeichen zu meiner Strafanzeige vom 6.V.2024; Aufrechterhaltung rechtsstaatlicher Strukturen in Bayern, Deutschland und der EU“, kurz darauf erfolgter „Schmorbrand“ meiner Mikrowelle mit Abgabe giftig riechender Gase (weißer Rauch)

 

"Be calm when the unthinkable arrives." Timothy SNYDER, 2017

 

Sehr geehrte Damen und Herren Staatsanwälte*innen, sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft,

hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag wegen Körperverletzung, Wohnungseinbruch (u.a. §123 StGB, Art. 13 GG) und Brandstiftung etc. etc. gegen Mitarbeiter der Deutschen Bahn und deren Umfeld bis hin zur ÖBB, den Unternehmen, Staaten und Personen und deren Umfeld STRABAG, ZÜBLIN, Deripaska, Putin und Russland (Российская Федерация) und Unbekannt wegen Manipulation meiner Mikrowelle und Verursachung eines Schmorbrandes dieser mit Abgabe giftigen Rauches 4 Stunden nach Verfassen meines Schreibens an Sie vom 19.VI.2024 zu „Bisher fehlendes Aktenzeichen zu meiner Strafanzeige vom 6.V.2024; Aufrechterhaltung rechtsstaatlicher Strukturen in Bayern, Deutschland und der EU“ beim Versuch zwei Cannelloni vom Familienessen am Sonntag und eine kleine Spinatschnitte für die Abendmahlzeit zu erhitzen.

Ich darf Sie bitten, den Kontext zu beachten. Die Folgen des Schmorbrandes mit extremer ätzender Gasentwicklung wurden durch mein sehr schnelles Abschalten des Gerätes und Steckerziehen, ich befand mich glücklicherweise in der Küche, eingedämmt. Die Asymmetrie der Relation Machtbeziehung zwischen einem Diskurs-orientierten und rational handelnden, verantwortungsbewussten, demokratisch- und rechtsstaatlich gesinnten Bürger, wie ich einer bin, und der „Deutsche Bahn“ mit dem entsprechenden Umfeld und STRABAG, ZÜBLIN, Deripaska, Putin und Russland etc. verdient besondere Beachtung.

Zwei Photos des defekten Geräts finden sie als Anlage vor; gerne stelle ich das Gerät kundigen und bewanderten Spezialisten zur Verfügung.

Ich darf auf meine Microposts auf Facebook „Stefan Geier, Haidholzen“ und X-Twitter „@St_Geier“ insbesondere als Kommentare zu den Beiträgen zur Thematik im Oberbayerischen Volksblatt, verweisen.

Etwaige differenzierte Rückfragen etc. beantworte ich des Weiteren selbstverständlich gerne in differenzierter Weise.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

 

 

Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Richter a.D.

 

Anlagen: zwei Photos

 

Mikrowellenherd am Folgetag, Vorderansicht (Das Gerät ließ sich bei einem Test mit Mund-Nasen-Schutz etc. nicht mehr anschalten.)

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Mikrowellenherd am Folgetag, Hinteransicht

 

 

 


 

Anlage 2: Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Richter a.D.

Gerhart-Hauptmann-Straße 6

83071 Haidholzen bei Rosenheim                                                                                     19.VI.2024

Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Gerhart-Hauptmann-Str. 6, 83071 Haidholzen

 

An die
Staatsanwaltschaft Traunstein
Herzog-Otto-Str. 1
83278 Traunstein

 

 

Bisher fehlendes Aktenzeichen zu meiner Strafanzeige vom 6.V.2024; Aufrechterhaltung rechtsstaatlicher Strukturen in Bayern, Deutschland und der EU

 

 

"Be calm when the unthinkable arrives." Timothy SNYDER, 2017

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren Staatsanwälte*innen, sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft,

darf ich Sie bitten, mir das Aktenzeichen für meine Strafanzeigen vom 6.V.2024 (vgl. Anlage blau) mitzuteilen, da ich von Ihnen noch keinerlei Nachricht bezüglich meiner Strafanzeige vom 6.V.2024 erhalten habe.

Ich darf Sie bitten, den Kontext zu beachten. Die Asymmetrie der Relation Machtbeziehung zwischen einem Diskurs-orientierten und rational handelnden Bürger, wie ich einer bin, und der „Deutsche Bahn“ mit dem entsprechenden Umfeld verdient besondere Beachtung. In der Anlage violett (E-Mails an das Oberbayerische Volksblatt, Rosenheim) finden Sie weitere Informationen zum Tathergang (Fettdruck), insbesondere zu einer im Raum stehenden Täter-Opfer-Umkehr, wie sie im Grunde für nicht-rechtstaatliche Strukturen typisch sind (vgl. Kriegsverbrecher Putin-Russland).
Ich darf Sie höflichst auffordern, meine in der
Anlage violett ggf. zu findende bzw. zu rekonstruierende E-Mail-Adresse nicht zu verwenden, insbesondere u.a. deswegen da diese von allen meinen, z.T. inzwischen labilen, Familienmitgliedern eingesehen wird. Ich darf auf meine Verletzlichkeit (und die Verletzlichkeit meiner Familienmitglieder) hinweisen; die Machtasymmetrie zwischen der „Deutsche Bahn als Institution des Bundes“ und dem verantwortungsbewussten, rationalen, demokratisch- und rechtsstaatlich gesinnten Bürger ist hier besonders zu berücksichtigen und einzubeziehen.

Ich darf auf meine Microposts auf Facebook „Stefan Geier, Haidholzen“ und X-Twitter „@St-Geier“ insbesondere als Kommentare zu den Beiträgen zur Thematik im Oberbayerischen Volksblatt, verweisen.

Etwaige differenzierte Rückfragen etc. beantworte ich des Weiteren selbstverständlich gerne in differenzierter Weise.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

 

 

Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Richter a.D.

 

 

 

Zwei Anlagen


Anlage blau:

Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Richter a.D.

Gerhart-Hauptmann-Straße 6

83071 Haidholzen bei Rosenheim                                                                                        6.V.2024

Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Gerhart-Hauptmann-Str. 6, 83071 Haidholzen

 

An die
Staatsanwaltschaft Traunstein
Herzog-Otto-Str. 1
83278 Traunstein

 

 

Strafanzeige wegen Körperverletzung, Nötigung und Verletzung meiner Menschenwürde etc. durch die Mitarbeiter der Deutschen Bahn Tradler und Meier und andere bei einer „Sprechstunde“ der DB am 23.IV.2024 in Söllhuben

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren Staatsanwälte*innen, sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft,

hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag wegen schwerer Körperverletzung, Nötigung und Verletzung meiner Menschenwürde etc. in einer für eine Demokratie und einen Rechtsstatt besonders bedeutsamen Situation durch mindestens 6 DB Mitarbeiter unter besonderer Beteiligung eines Herrn Tradler und eines Herrn Meier (Links-Rechts-Zwickmühle-Schaffung durch diese, Umkreisung vorne durch die anderen) am 23.IV.2024 um 16 Uhr 05 in Söllhuben Landkreis Rosenheim, Hirzinger Saal, bei der DB-Infoveranstaltung zur Brenner Nordzulauf Trasse Rosenheim Nord und Rosenheim Ost und wegen weiterer Demütigungen, insbesondere durch Herrn Tradler, im Verlaufe der (Pseudo-)Pflicht-Aufklärungs-Veranstaltung der Deutschen Bahn und einem nachgeordneten Ingenieurbüro (wohl Ingenieurbüro Obermeier). Eine massive Körperverletzung und Angsteinflößung dieser Art bzw. in dieser Form ist als direkte Gewaltanwendung, gerade im vorliegenden Kontext einer eigentlich auf Diskurs und Information ausgelegten „Sprechstunde“ einer eigentlich angesehenen staatlichen Institution, einzustufen und beim gegebenen Vorsatz (vgl. Strafanzeige wegen Beleidigung in der OPS Schule in Stephanskirchen am Vortag: nach meinem Wissen ist Herr Manuel Gotthalmseder Dienstvorgesetzter der anderen Mitarbeiter) besonders verwerflich. Ich fordere des Weiteren Schmerzensgeld etc. und Schadensersatz etc. etc. durch die beteiligten Personen, die Deutsche Bahn und die beteiligten weiteren Firmen und Institutionen etc. ein.

Ich darf auf meine Microposts auf Facebook und X-Twitter, insbesondere als Kommentar zu den Beiträgen zur Thematik im Oberbayerischen Volksblatt, zuletzt heute, verweisen.

Etwaige differenzierte Rückfragen etc. beantworte ich des Weiteren selbstverständlich gerne in differenzierter Weise.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

 

Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Richter a.D.

 

 

Anlage violett (E-Mails an das Oberbayerische Volksblatt, Rosenheim):

Sehr geehrte Frau Sylvia Hampel und sehr geehrte Frau Frauke Grüber, sehr geehrte Redaktion,

besten Dank für das Ernstnehmen meines Kommentars zum Artikel "Streit über Info-Tour der Bahn“ von Michael Weiser vom Montag, 6. Mai 2024.
Besten Dank ebenso für das gute Telefonat gestern am 21.05.2024, in dem ich das Problem der vorhandenen Täter-Opfer-Umkehr bei einigen OVB Lesern ansprechen konnte und sie mir ein kluges und kompetentes "Korrigieren" in Aussicht gestellt bzw. versprochen haben.
Darf ich zusätzlich höchst vorsorglich und vor allem aus formalen Gründen einen Gegendarstellungsanspruch zum Artikel von Frau Sylvia Hampel vom 17. Mai 2024 auf S.13 anmelden.

Beste Grüße und 

mit vorzüglicher Hochachtung

Ihr (OVB-Leser seit mehr als 50 Jahren)

Dr. med. Stefan Geier

Gerhart-Hauptmann-Straße 6

D-83071 Stephanskirchen, Ortsteil Haidholzen



Erster Textvorschlag (entspricht fast meinem Kommentar vom 9.5.2024):

Ergänzender Kommentar an das OVB zu “Streit über Info-Tour der Bahn“ von Michael Weiser vom Montag, 6. Mai 2024, Nummer 104, Seite 11, Rosenheim & Region:

 

Sehr geehrte Redaktion, sehr geehrte OVB-Leser,

hier ein ausführlicher Kommentar zum Thema Gewalt durch die Deutsche Bahn, den ich wegen der Unerwartetheit, der Unerhörtheit und Brisanz des Inhalts (Gewalt gegen Matthias Ecke und Franziska Giffey) und des Themas an Sie sende:

 

Der sehr informative Beitrag von Michael Weiser gibt nur einen Ausschnitt der Bürger-Sprechstunden der Deutschen Bahn zum Brennernordzulauf im Rosenheimer Raum wieder. Hinzuzufügen ist folgende unangenehme Wahrheit: So war ich Betroffener und Zeuge von demokratiefeindlichen und gewalttätigen Verhaltensweisen von Bahn-Mitarbeitern in Stephanskirchen am 22. April 2024 und in Riedering-Söllhuben am 23. April 2024.

 

Am 23. April wertete der leitende Mitarbeiter der Deutschen Bahn Gotthalmseder meine Beiträge zur Brenner-Nordzulauf-Trassen-Planung im Norden Rosenheims und im Bereich von Rosenheim Ost mit den Attributen „Mist“, „Blödsinn“ und „Schwachsinn“ ab; dies geschah bewusst und deutlich vor allen anderen Veranstaltungsbesuchern und weiteren Mitarbeitern der Bahn und des Ingenieurbüros Obermeyer (Das Ingenieurbüro Obermeyer hat mehr als 1200 Mitarbeiter und plant und baut derzeit vor allem Eisenbahntrassen in China.). Die von mir vorgebrachten kritischen Themen betrafen vor allem den Aspekt Schutz der Römergräber, das Respektieren von Totenruhe und Pietät, Schutz der Römerstraße und Schutz der Mithrasheiligtümer am Innufer; die entsprechenden archäologischen Stätten sind auf dem Kartenmaterial der Bahn nirgendwo angedeutet, geschweige denn angegeben. Aber auch das Thema russische Beteiligungen und Gewinnabschöpfungen über den Putin-Vertrauten Deripaska an den Hauptbaufirmen STRABAG (baute vor kurzem in Riedering) und ZÜBLIN (baut Stuttgart 21 und die Volksbank in der Bahnhofstraße in Rosenheim) der Deutschen Bahn und der Österreichischen Bundesbahn wurde von mir angesprochen. Weitere Herabwürdigungen von mir durch Herrn Meier und andere Bahnmitarbeiter folgten im weiteren Verlauf der Veranstaltung.

 

Bei meinem Besuch der „Sprechstunde“ in Riedering-Söllhuben im Hirzinger Saal tags darauf wurde ich wenige Minuten nach Beginn der Veranstaltung plötzlich von den Mitarbeitern der Bahn von Herr Tradler und Herr Meier in eine links-rechts-Zwickmühle genommen und gewalttätig bedroht mit der Aufforderung meine Kritik zu unterlassen. Gleichzeitig und ebenso plötzlich und überraschend wurde ich von fünf weiteren Mitarbeitern der Bahn und des Ingenieurbüro Obermeyer vorne umringt und bedroht. Eine absolut unbegründete direkte Gewaltanwendung und Angsteinflößung dieser Art ist als Demokratie-feindliche Verrohung, gerade im vorliegenden Kontext einer eigentlich auf Diskurs und Information ausgelegten „Sprechstunde“ einer eigentlich angesehenen staatlichen Institution, einzustufen und beim gegebenen Vorsatz (vgl. die Beleidigungen in der OPS Schule in Stephanskirchen am Vortag) besonders verwerflich. Dieser beiden Vorfälle, durchaus den Politiker-Attacken der letzten Tage ähnlich (z.Bsp. Fall Matthias Ecke und Fall Franziska Giffey), weisen auf eine nicht hinzunehmende Verrohung, Diskurs-Feindlichkeit, Rechtsstaat-Feindlichkeit und Demokratie-Feindlichkeit im Bereich von Beamten und Angestellten der Deutschen Bahn hin.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

Ihr (OVB-Leser seit mehr als 50 Jahren)

Dr. med. Stefan Geier

Gerhart-Hauptmann-Straße 6

D-83071 Stephanskirchen, Ortsteil Haidholzen

 

 

Christoph Maier <christoph.maier@ovbmedia.de>

Mi., 22. Mai, 16:32

an michOVB

Sehr geehrter Herr Geier,

 

ich nehme Bezug auf Ihre heutige Mail, in der Sie bei uns einen "Gegendarstellungsanspruch aus formalen Gründen", wie Sie schreiben, "vorsorglich anmelden". Zudem schreiben Sie in Ihrer Mail von "Täter-Opfer-Umkehr".

 

So wie ich den Vorgang wahrnehme, sind Sie im Artikel von Sylvia Hampel mit Ihrem Vorwurf gegenüber Mitarbeitern der Bahn (Stichwort Zwickmühle und gewalttätige Bedrohung) umfangreich und im direkten Zitat zu Wort gekommen. Dass wir selbstverständlich die Gegenseite zum Vorfall befragen sowie Anwesende hören und ebenfalls zu Wort kommen lassen, gehört zur journalistischen Sorgfaltspflicht und hat nichts mit Täter-Opfer-Umkehr zu tun.

 

Ich kann in diesem Fall keine Notwendigkeit für eine Gegendarstellung unsererseits erkennen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Christoph Maier

 

--

Chefredakteur

 

 

Fr., 24. Mai, 13:29

an Christoph

Motto: "Be calm when the unthinkable arrives." Timothy SNYDER, 2017

Sehr geehrter Herr Chefredakteur Christoph Maier (, sehr geehrte Frau Sylvia Hampel, sehr geehrte Frau Frauke Grüber, sehr geehrte Damen und Herren vom OVB)!

Danke für Ihre schnelle Antwort.

Sie rekonstruieren allerdings mein Ansinnen und meine Intention nicht so, wie es von mir gemeint ist.
Die Täter-Opfer-Umkehr ist vielleicht von Frau Sylvia Hampel nicht gewollt, aber die Menschen bzw. OVB-Leser interpretieren den Artikel leider (wirklich leider  ) sehr, sehr häufig so. Die Täter-Opfer-Umkehr ist somit klare empirische Realität.
Daher bin ich mit Ihrer Antwort nicht zufrieden. Wie wollen wir weiter verfahren? Den Gegendarstellungsanspruch möchte ich daher höchst vorsorglich und aus formalen Gründen weiterhin aufrecht erhalten.

Bitte beachten Sie auch, dass der sequentielle Charakter der Aggression (1. Tag Beleidigung, 2. Tag Gruppen-Gewalt) der Deutschen Bahn im Artikel von Frau Sylvia Hampel nicht zu verstehen ist.

Gerne unterstütze ich Sie, Frau Sylvia Hampel, die Redaktion und alle anderen Journalisten*innen bei weiteren Recherchen. Journalistische Recherche ist von sehr hohem Wert! Ich darf auf die aktuelle HARVARD Rede von Maria RESSA hinweisen (https://www.youtube.com/live/1snjxJR_gLk?si=jz0PXfDGLyydOjc_ ; ab 2:52).
Für mich ergibt sich die Zusatzfrage, warum die Deutsche Bahn in diesem Ausmaß lügt; hat die Bahnsprecherin überhaupt mit den von mir korrekt culpierten Damen und Herren Kontakt aufgenommen oder stellt sie sich nur aus Prinzip hinter die Deutsche Bahn Mitarbeiter? Was meinen Sie?
Des Weiteren zitieren Sie mich in Ihrer Mail vom 22.05.2024 nicht wörtlich, obwohl Sie die Zeichen der wörtlichen Rede verwenden (Hi,  , selbstverständlich ist mir bekannt, dass dies häufig im seriösen Journalismus so gemacht wird, um die Lesbarkeit zu erhöhen.)

Beste Grüße und 

mit vorzüglicher Hochachtung

Ihr (OVB-Leser seit mehr als 50 Jahren)

Dr. med. Stefan Geier

Gerhart-Hauptmann-Straße 6

D-83071 Stephanskirchen, Ortsteil Haidholzen

 


 

Anlage 3:



 

Anlage 4:



[1] Das Thema bzw. genauer Teil-Thema hier in Umgangssprache approximativ rephrasiert: Will die Staatsanwaltschaft in Rosenheim einen Bürger „für dumm verkaufen“? (Ich darf diese Sprache bei vollem Respekt vor der Institution Staatsanwaltschaft und vor allem bei vollem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht hier einbringen, da sonst manchen die Problematik wohl nicht verständlich wird.)

[2] Herr Staatsanwalt als Gruppenleiter DOMBROWSKI rephrasiert mich mit „Russland“, was ich als grob fehlerhaft und bezüglich meiner Person als irreführende registriere, denn ich verdächtige „Putin Russland“ bzw. mit Bezug zu den Wohnungen der Familien Putin und Deripaska in Kitzbühel (und im Raum München, also mit Rosenheim auf ≈ der Hälfte des Weges von München nach Wörgl und Kitzbühel) und der STRABAG-ZÜBLIN-Beteiligung von Deripaska „Putin-Deripaska Russland“. Dass ich Russland sehr wertschätze und nicht verdächtige (sondern „Putin-Russland“ bzw. „Putin-Deripaska-Russland“) ist auch daran zu erkennen, dass ich weiterhin erstklassige russische Wissenschaftler (z.Bsp. V G GUSEV, A V SOBOLKOV, A ABORKIN (DOI: 10.13140/RG.2.2.20582.43840), oder Alexander TALIS, Mikhail SAMOYLOVICH (DOI: 10.13140/RG.2.2.34573.14568, DOI: 10.13140/RG.2.2.11482.35525) zitiere. Auch spricht meine Ehefrau Gymnasium-Schul-Russisch. Ich schätze die russische Kultur sehr und culpiere nicht Russland. Gleichzeitig hoffe ich, dass Russland bald den von Michail S GORBATSCHOW angestoßenen Entwicklungsprozess fortsetzen kann und ein demokratisches und rechtsstaatliches Land wird. Auch hier wird durch Herrn Staatsanwalt als Gruppenleiter DOMBROWSKI, Rosenheim, meine Würde auf sublime Weise und im Kontext besonders verwerfliche Weise verletzt (Art. 1 GG).

[3] Selbst mit dem Vorfall „Sprechstunde“ des BASE bzw. der Bundesgesellschaft für Endlagerung und der zeitgleichen Ohnmacht bzw. Gehirnblutung meiner Mutter liegt über den „Begriff“ „Sprechstunde“, der auch von der Deutschen Bahn und dem Ingenieurbüro Obermeyer verwendet wird (des Weiteren auch eine Doppelung von Institutionen), ein Zusammenhang vor.
Hier ergibt sich eine für mich überraschende weitere sehr hohe Konsistenz, die als Aufweis und Beweis für dir Richtigkeit meine Angaben aus wissenschaftlicher und juristischer Sicht zu werten ist.
Die hohe Bedeutung von Worten in der russischen Psychologie (Assoziationspsychologie in der Tradition von Iwan PAVLOW) und deren Verwendung bei Zersetzungsmaßnahmen (bekannte Beispiele SFB, STASI, KGB) sei hier angesprochen. Die ist ebenso Aufweis und Beweis für dir Richtigkeit meiner Angaben und Eingaben der letzten Jahre aus wissenschaftlicher und juristischer Sicht zu werten.

[4] Auf die Anregung zur Entwicklung der sehr erfolgreichen Triple Therapie (HAART) bei HIV Infektionen („AIDS“), insbesondere am NIAID des NIH der USA (Leitung und wesentlicher Protagonist der HAART Therapie Anthony FAUCI, u.a. Chief Medical Advisor of the President), durch meine (mit Kollegen) publizierte zu einer Lebenszeit-Maximierung führende Dupel-Kasuistik bei AIDS und CMV-Retinitis sei hier hingewiesen.

[5] Selbstverständlich ist mir bekannt, dass ein naiver Standardjurist, auch mit sehr guter Ausbildung und sehr hohen emotionalen und sehr hohen kognitiven Fähigkeiten, hier sehr gefordert ist. Dies darf aber nicht zu einer irrationalen Verdrängung, Ignoranz oder Abwehrhaltung von hochkompetenten Sachbearbeitern und hochkompetenten Richtern führen. Ein kühler Kopf ist hier ebenso notwendig wie ein tiefes und fundiertes Verstehen unseres sehr gelungenen Grundgesetzes in Deutschland.



Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Verfassungsbeschwerde wg. Würdeverletzung (Verletzung von Art. 1 GG) und Verletzung von Art. 2 GG durch die Bundesrepublik Deutschland bzw. deren Institution Deutsche Bahn mit direktem symbolischen Bezug zum 23.05.2024: Staatsakt "75 Jahre Grundgesetz"

Brennernordzulauf: Gewalt durch Deutsche Bahn und Ingenieurbüro Obermeyer: Beschwerde gegen den Bescheid vom 07. Februar 2025, Frau Staatsanwältin Thomaseth, 128/ Js 217389/24, der Staatsanwaltschaft München I