Differenziertes innovatives Rechtsmittel mit dem Ziel der Aufklärung: Strafanzeige und Strafantrag bzgl. von Richtern am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, u.a. bzgl. der Richter*innen am BVerfG Doris König und Peter M. Huber
Differenziertes
innovatives Rechtsmittel mit dem Ziel der Aufklärung und der Rechtsstaatlichkeitssicherung:
Strafanzeige und Strafantrag bzgl. von Richtern am Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe, u.a. bzgl. der Richter*innen am BVerfG Prof. Dr. Doris König und
Prof. Dr. Peter M. Huber
Das Schreiben hat bis heute, 09.11.2023, kein
Aktenzeichen erhalten:
Dr.med.
Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Richter a.D.
Gerhart-Hauptmann-Str.
6
83071
Haidholzen bei Rosenheim 10.X.2023
Dr.med.
Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Gerhart-Hauptmann-Str. 6, 83071 Haidholzen
An die
Staatsanwaltschaft Traunstein
Herzog-Otto-Str. 1
83278 Traunstein
Strafanzeige wegen Strafvereitelung
im Amt und Rechtsbeugung etc., Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit (Verbrechen gegen die Menschheit) und Beihilfe dazu, Korruption
etc. etc. 1. durch die Richterin am BVerfG König und den weiteren beteiligten
Richtern Maidowski und Offenloch und den entsprechenden Mitarbeiter*innen (AZ 2
BVR 1302/21) und 2. den Richter am BVerfG Peter M. Huber und den weiteren
beteiligten Richter*innen und Mitarbeiter*innen (und durch den BayVerfGH)
(bereits der Staatsanwaltschaft Traunstein bekannt)
Sehr geehrte Damen und
Herren Staatsanwälte*innen, sehr geehrter Herr Leitender Oberstaatsanwalt
Wolfgang Beckstein, sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft,
hiermit erstatte ich
Strafanzeige und stelle Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Verbrechen gegen die Menschheit) und
Beihilfe dazu, Billigung und Belohnung von Straftaten, Urkundenfälschung,
Urkundenunterdrückung und Korruption etc. etc. durch 1. die Richterin am BVerfG
König und den weiteren beteiligten Richtern Maidowski und Offenloch und den
entsprechenden Mitarbeiter*innen (AZ 2 BVR 1302/21) und 2. den Richter am
BVerfG Peter M. Huber und 3. den weiteren beteiligten Richter*innen *innen … und
4. den weiteren beteiligten Mitarbeiter*innen (Stichwort „Dritter Senat“); vgl.
unter anderem AZ 270 Js 13977/23) insbesondere bzgl. der Entscheidung 2 BVR
1302/21 vom 16. März 2023 und des Weiteren (bereits der Staatsanwaltschaft
Traunstein bekannt) BVerfG 2 BvR 1493/22 {u.a. bzgl. BayVerfGH zu Vf. 58-VI-21 [die
Entscheidung ist u.a. unter Bayern.Recht im www verfügbar (statt Anlage); vgl.
bitte Vf. 19-VI-21 und meine früheren Schreiben] und aller anderen von mir dort
und dort [BayVerfGH und BVerfG] eingereichten Verfassungsbeschwerden etc.}.
Die Entscheidung bzw.
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und das Verhalten der
Richterin am BVerfG König, der Richter BVerfG Maidowski und Offenloch und des
Richters am BVerfG (inzwischen) a.D. Peter M. Huber und der weiteren beteiligten
Richter*innen und Mitarbeiter*innen ist bzw. sind insgesamt prima facie so
unterdifferenziert und undifferenziert, so rechtsfern und Rechtsstaat-fern,
so vordemokratisch und autoritär[1],
so Verfassungs-negierend und Demokratie-antiaffin, so unrealistisch und
Tatsachen-verweigernd, so ignorant und das Böse[2]
(Hannah ARENDT, Karl JASPERS, Stanley MILGRAM, Philip ZIMBARDO …) einladend,
dass diese Strafanzeige trotz meines/r sehr, sehr hohen Respekts und Achtung vor
der Institution „Bundesverfassungsgericht“ und meines/r sehr, sehr hohen
Respekts und Achtung vor dem mit dieser korrelierten Grundgesetz dringendst
geboten ist. Ich darf auf das aus meiner Sicht mitvorliegende Phänomen der Korruption
im allgemeinen und der strategischen Korruption etc. (in Bayern2 am
31.I.2023 ca 13:11, vgl. Margarete BAUSE, transparency international, ehem MdL
und MdB Bayern Grüne; Korruptionszunahme) innerhalb der Rechtspflege in
Deutschland und Bayern (und Europa) hinweisen, welches auch unter anderem über
die Verbindung des Richters am BVerfG Peter M. Huber (Judikative) mit sowohl
der CDU als auch der CSU und der Exekutive bzw. Exekutive-nahen Institutionen
in Bayern (Prof. Dr. Peter M. Huber als LMU-Ordinarius) … aufgewiesen wird.
Die entsprechenden Schreiben
finden sich im Internet, z.Bsp. BKA (z.Bsp. 2000), Konrad Adenauer Stiftung
(z.Bsp. 2019), Transparency International (z.Bsp. 06.10.2023), COE (z.Bsp.
GRECO 02/10/2023) und z.T. auf meinem Google Blogger Blog „`Das Wagnis der
Öffentlichkeit´ nach Hannah ARENDT und `Öffentlicher Vernunftgebrauch´ nach
Amartya SEN“, .
Des Weiteren betreiben
Richterin am BVerfG König und die Richter am BVerfG Maidowski und Offenloch und
des Weiteren die weiteren Richter*innen und die entsprechenden
Mitarbeiter*innen prima facie bei meiner Causa erkennbar einen unverantwortbaren,
verantwortungslosen und kriminellen Demokratie-feindlichen
und Rechtsstaat-feindlichen Institutionenschutz vergleichbar den
Missbrauchsskandalen der katholischen und evangelischen Kirchen in Deutschland
und anderenorts.
Ich darf auf meine Blogger (Google;
Stefan Geier „`Das Wagnis der Öffentlichkeit´ nach Hannah ARENDT und `Öffentlicher
Vernunftgebrauch´ nach Amartya SEN“ und „Humanistische Betrachtungen und
Gegenwart“), Facebook (Stefan Geier, Haidholzen) und Twitter (@St_Geier) etc. Beitrage
zum Thema bzw. zu den Themen hinweisen [dort auch, mit Hinweis auf die
Salzlager Asse Gutachter-„Vergrämung“: bisher von den Institutionen intensiv
nicht berücksichtigte qualitativ sehr hochwertige Argumente, die als mögliche
Motivgrundlagen mit in Betracht zu ziehen sind, gegen die Brennernordzulauftrasse violett u.a. im Landkreis Rosenheim (u.a.
in Stephanskirchen) und gegen ein Atommüllendlager
„Ratzinger Höhe“].
Darf ich Sie bitten, auch
mit diesen Informationen und Überlegungen verantwortungsbewusst umzugehen, und
darf ich wiederholend darauf hinweisen, dass ich das Opfer[3]
bin, und, dass von mir
keinerlei Fehler etc. vorliegt.
Sollte sich dieses Schreiben
als unbegründet erweisen, dann ziehe ich es selbstverständlich zurück.
Selbstverständlich bin ich
offen für ehrliche Kritik und Aufklärung durch Sie und andere.
Etwaige differenzierte Rückfragen
etc. beantworte ich des Weiteren selbstverständlich gerne in differenzierter Weise.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A.
Geier, Richter a.D.
Anlage (Entscheidung 2
BVR 1302/21) und Verweise (Blogger Blog „`Das Wagnis der
Öffentlichkeit´ nach Hannah ARENDT und `Öffentlicher Vernunftgebrauch´ nach
Amartya SEN“ …, dort insbesondere die Einträge vom 31. August 2023 und vom 7.
August 2023; mein Schreiben, bisher ohne Beantwortung, an Sie (genauer Herr
Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Beckstein) vom 18.VIII.2021)
[1] Offene
Frage: Ist die Entscheidung von Richterin am BVerfG König … auch hasenfüßig
oder feige und dümmlich-überheblich?
[2]
Vgl. die Allegorie des bösen Staates von LORENZETTI, Rathaus von Siena, die ich
unter Anspielung auf den das Böse, welches ich mit meine, realisierende
völkerrechtswidrigen Angriffskrieges durch W Putin und seiner Helfer auf meinen
Facebook Account als „Metapher“ vorangestellt habe.
[3] Ich
darf auf meine schon länger zurückliegenden Strafanzeigen und Schreiben (z.B. Themenbereich
AG-Rosenheim-Direktorin a.D. Helga GOLD Double …) verweisen, die u.a. ebenso dem
Themenbereich Aufklärung von „strategischer Korruption“ korrelativ zugeordnet
werden können.
Gestern am 15.11.2023 habe ich ein Aktenzeichen "AZ 240 Js 47011/23" erhalten. Die Mitteilung des AZ ist gleichzeitig eine Entscheidung des Absehens des Einleitens eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Das Briefdatum ist der 6.11.2023, der Poststempel ist der 9.11.2023.
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