Differenziertes innovatives Rechtsmittel mit dem Ziel der Aufklärung: Strafanzeige und Strafantrag bzgl. von Richtern am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, u.a. bzgl. der Richter*innen am BVerfG Doris König und Peter M. Huber

Differenziertes innovatives Rechtsmittel mit dem Ziel der Aufklärung und der Rechtsstaatlichkeitssicherung: Strafanzeige und Strafantrag bzgl. von Richtern am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, u.a. bzgl. der Richter*innen am BVerfG Prof. Dr. Doris König und Prof. Dr. Peter M. Huber

Das Schreiben hat bis heute, 09.11.2023, kein Aktenzeichen erhalten:



Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Richter a.D.

Gerhart-Hauptmann-Str. 6

83071 Haidholzen bei Rosenheim                                                                                              10.X.2023

 

Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Gerhart-Hauptmann-Str. 6, 83071 Haidholzen

 

An die
Staatsanwaltschaft Traunstein
Herzog-Otto-Str. 1
83278 Traunstein

 

 

Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung etc., Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Verbrechen gegen die Menschheit) und Beihilfe dazu, Korruption etc. etc. 1. durch die Richterin am BVerfG König und den weiteren beteiligten Richtern Maidowski und Offenloch und den entsprechenden Mitarbeiter*innen (AZ 2 BVR 1302/21) und 2. den Richter am BVerfG Peter M. Huber und den weiteren beteiligten Richter*innen und Mitarbeiter*innen (und durch den BayVerfGH) (bereits der Staatsanwaltschaft Traunstein bekannt)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren Staatsanwälte*innen, sehr geehrter Herr Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Beckstein, sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft,

hiermit erstatte ich Strafanzeige und stelle Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Verbrechen gegen die Menschheit) und Beihilfe dazu, Billigung und Belohnung von Straftaten, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung und Korruption etc. etc. durch 1. die Richterin am BVerfG König und den weiteren beteiligten Richtern Maidowski und Offenloch und den entsprechenden Mitarbeiter*innen (AZ 2 BVR 1302/21) und 2. den Richter am BVerfG Peter M. Huber und 3. den weiteren beteiligten Richter*innen *innen … und 4. den weiteren beteiligten Mitarbeiter*innen (Stichwort „Dritter Senat“); vgl. unter anderem AZ 270 Js 13977/23) insbesondere bzgl. der Entscheidung 2 BVR 1302/21 vom 16. März 2023 und des Weiteren (bereits der Staatsanwaltschaft Traunstein bekannt) BVerfG 2 BvR 1493/22 {u.a. bzgl. BayVerfGH zu Vf. 58-VI-21 [die Entscheidung ist u.a. unter Bayern.Recht im www verfügbar (statt Anlage); vgl. bitte Vf. 19-VI-21 und meine früheren Schreiben] und aller anderen von mir dort und dort [BayVerfGH und BVerfG] eingereichten Verfassungsbeschwerden etc.}.

Die Entscheidung bzw. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und das Verhalten der Richterin am BVerfG König, der Richter BVerfG Maidowski und Offenloch und des Richters am BVerfG (inzwischen) a.D. Peter M. Huber und der weiteren beteiligten Richter*innen und Mitarbeiter*innen ist bzw. sind insgesamt prima facie so unterdifferenziert und undifferenziert, so rechtsfern und Rechtsstaat-fern, so vordemokratisch und autoritär[1], so Verfassungs-negierend und Demokratie-antiaffin, so unrealistisch und Tatsachen-verweigernd, so ignorant und das Böse[2] (Hannah ARENDT, Karl JASPERS, Stanley MILGRAM, Philip ZIMBARDO …) einladend, dass diese Strafanzeige trotz meines/r sehr, sehr hohen Respekts und Achtung vor der Institution „Bundesverfassungsgericht“ und meines/r sehr, sehr hohen Respekts und Achtung vor dem mit dieser korrelierten Grundgesetz dringendst geboten ist. Ich darf auf das aus meiner Sicht mitvorliegende Phänomen der Korruption im allgemeinen und der strategischen Korruption etc. (in Bayern2 am 31.I.2023 ca 13:11, vgl. Margarete BAUSE, transparency international, ehem MdL und MdB Bayern Grüne; Korruptionszunahme) innerhalb der Rechtspflege in Deutschland und Bayern (und Europa) hinweisen, welches auch unter anderem über die Verbindung des Richters am BVerfG Peter M. Huber (Judikative) mit sowohl der CDU als auch der CSU und der Exekutive bzw. Exekutive-nahen Institutionen in Bayern (Prof. Dr. Peter M. Huber als LMU-Ordinarius) … aufgewiesen wird.

Die entsprechenden Schreiben finden sich im Internet, z.Bsp. BKA (z.Bsp. 2000), Konrad Adenauer Stiftung (z.Bsp. 2019), Transparency International (z.Bsp. 06.10.2023), COE (z.Bsp. GRECO 02/10/2023) und z.T. auf meinem Google Blogger Blog „`Das Wagnis der Öffentlichkeit´ nach Hannah ARENDT und `Öffentlicher Vernunftgebrauch´ nach Amartya SEN“, .

Des Weiteren betreiben Richterin am BVerfG König und die Richter am BVerfG Maidowski und Offenloch und des Weiteren die weiteren Richter*innen und die entsprechenden Mitarbeiter*innen prima facie bei meiner Causa erkennbar einen unverantwortbaren, verantwortungslosen und kriminellen Demokratie-feindlichen und Rechtsstaat-feindlichen Institutionenschutz vergleichbar den Missbrauchsskandalen der katholischen und evangelischen Kirchen in Deutschland und anderenorts.

Ich darf auf meine Blogger (Google; Stefan Geier „`Das Wagnis der Öffentlichkeit´ nach Hannah ARENDT und `Öffentlicher Vernunftgebrauch´ nach Amartya SEN“ und „Humanistische Betrachtungen und Gegenwart“), Facebook (Stefan Geier, Haidholzen) und Twitter (@St_Geier) etc. Beitrage zum Thema bzw. zu den Themen hinweisen [dort auch, mit Hinweis auf die Salzlager Asse Gutachter-„Vergrämung“: bisher von den Institutionen intensiv nicht berücksichtigte qualitativ sehr hochwertige Argumente, die als mögliche Motivgrundlagen mit in Betracht zu ziehen sind, gegen die Brennernordzulauftrasse violett u.a. im Landkreis Rosenheim (u.a. in Stephanskirchen) und gegen ein Atommüllendlager „Ratzinger Höhe“].

Darf ich Sie bitten, auch mit diesen Informationen und Überlegungen verantwortungsbewusst umzugehen, und darf ich wiederholend darauf hinweisen, dass ich das Opfer[3] bin, und, dass von mir keinerlei Fehler etc. vorliegt.

Sollte sich dieses Schreiben als unbegründet erweisen, dann ziehe ich es selbstverständlich zurück.

Selbstverständlich bin ich offen für ehrliche Kritik und Aufklärung durch Sie und andere.

Etwaige differenzierte Rückfragen etc. beantworte ich des Weiteren selbstverständlich gerne in differenzierter Weise.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

 

 

Dr.med. Dipl.-Psych. Stefan A. Geier, Richter a.D.

 

Anlage (Entscheidung 2 BVR 1302/21) und Verweise (Blogger Blog „`Das Wagnis der Öffentlichkeit´ nach Hannah ARENDT und `Öffentlicher Vernunftgebrauch´ nach Amartya SEN“ …, dort insbesondere die Einträge vom 31. August 2023 und vom 7. August 2023; mein Schreiben, bisher ohne Beantwortung, an Sie (genauer Herr Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Beckstein) vom 18.VIII.2021)



[1] Offene Frage: Ist die Entscheidung von Richterin am BVerfG König … auch hasenfüßig oder feige und dümmlich-überheblich?

[2] Vgl. die Allegorie des bösen Staates von LORENZETTI, Rathaus von Siena, die ich unter Anspielung auf den das Böse, welches ich mit meine, realisierende völkerrechtswidrigen Angriffskrieges durch W Putin und seiner Helfer auf meinen Facebook Account als „Metapher“ vorangestellt habe.

[3] Ich darf auf meine schon länger zurückliegenden Strafanzeigen und Schreiben (z.B. Themenbereich AG-Rosenheim-Direktorin a.D. Helga GOLD Double …) verweisen, die u.a. ebenso dem Themenbereich Aufklärung von „strategischer Korruption“ korrelativ zugeordnet werden können.

Kommentare

  1. Gestern am 15.11.2023 habe ich ein Aktenzeichen "AZ 240 Js 47011/23" erhalten. Die Mitteilung des AZ ist gleichzeitig eine Entscheidung des Absehens des Einleitens eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Das Briefdatum ist der 6.11.2023, der Poststempel ist der 9.11.2023.

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